Planungsdokumente: Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Noer für das Gebiet südlich L285, westlich Bebauung "Möhlenbarg" (Ortschaft Lindhöft)

Begründung

5.2.3 Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Die Ermittlung des Eingriffs und der Umfang der erforderlichen Kompensations-maßnahmen werden im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 beurteilt, d. h. der Eingriff wird bilanziert und notwendige Schutz-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen werden formuliert. Mit dem Vorhaben sind weitere Versiegelungen verbunden. Demnach ist hier ein weiterer Kompensationsbedarf zu erwarten. Für den westlichen Bereich wird im Falle einer Bebauung ein separater Bebauungsplan aufgestellt.

Artenschutzrechtliche Belange sind in Form von Bauzeitenregelungen zu berücksichtigen.

5.2.4 Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten

a) Anderweitige Planungsmöglichkeiten innerhalb des Geltungsbereiches

Eine räumliche Feinplanung für die bereits vorhandene Ortschaft wird erst auf der Ebene der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 erfolgen. Aus diesem Grund bestehen auf der Ebene dieser 8. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Planungsvarianten innerhalb des Geltungsbereiches.

b) Anderweitige Planungsmöglichkeiten außerhalb des Geltungsbereiches

Es handelt sich um die Nachverdichtung und die Neuordnung einer bestehenden Ortschaft. Planungsvarianten außerhalb des Geltungsbereiches sind daher nicht vorhanden.

5.2.5 Beschreibung der erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen

Durch die Nachverdichtung und die Neuordnung erfolgen weitere Flächenversiegelungen, durch die sich Änderungen hinsichtlich des Oberflächenabflusses ergeben werden.