5.2.3 Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Die Ermittlung des Eingriffs und der Umfang der erforderlichen Kompensations-maßnahmen werden im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 beurteilt, d. h. der Eingriff wird bilanziert und notwendige Schutz-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen werden formuliert. Mit dem Vorhaben sind weitere Versiegelungen verbunden. Demnach ist hier ein weiterer Kompensationsbedarf zu erwarten. Für den westlichen Bereich wird im Falle einer Bebauung ein separater Bebauungsplan aufgestellt.
Artenschutzrechtliche Belange sind in Form von Bauzeitenregelungen zu berücksichtigen.