Planungsdokumente: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dannewerk "Baugebiet Krumacker" zwischen den Straßen Krumacker und Rosenstraße, südlich und östlich der Straße Brummkoppel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas.

Die durchschnittliche Jahrestemperatur (1991-2020) an der nächstgelegenen DWD-Station in Schleswig-Jagel liegt bei ca. 9,1 °C. Die mittlere Höhe des Jahresniederschlages (1991-2020) an der nächstgelegenen DWD-Station in Schleswig-Dannewerk beträgt ca. 843,9 mm. Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Schleswig-Flensburg aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die bisherigen Flächennutzungen fortgeführt. Zusätzliche Versiegelungen blieben aus. Veränderungen des Kleinklimas und der Luftqualität würden nicht erfolgen.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes ermöglichen die Flächenversiegelung auf einer landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Vor diesem Hintergrund wird durch den Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein.

Die Gehölze am Rand des Plangebietes werden weitgehend erhalten und die Luftqualität im Plangebiet begünstigen.

Durch neu entstehende Gebäude werden sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet geringfügig erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahme und der geringen Vorbelastung im Plangebiet jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung entsteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Die Auswirkungen auf das Kleinklima relativieren sich allerdings durch die regelmäßigen Windbewegungen und dem damit verbundenen Luftaustausch. Die Auswirkungen durch die Neuplanungen werden daher als wenig erheblich für das Schutzgut Klima/Luft eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Dannewerk haben die kleinflächigen Planungen unerheblich nachteilige Auswirkungen für das Schutzgut Klima/Luft. Zu erhaltende Grünstrukturen wirken sich positiv aus. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild in der Gemeinde Dannewerk ist geprägt vom Übergang der bewegten Jungmoränenlandschaft in die ebene Schleswiger Vorgeest. Das Gemeindegebiet ist landwirtschaftlich genutzt, Acker- und Grünlandflächen wechseln sich ab. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch das z.T. dichte Knicknetz untergliedert. Eingestreut in die Agrarlandschaft finden sich kleine Waldflächen, markante Einzelbäume, feuchte Senken und Moorreste. Besonders charakteristisch sind die kulturhistorisch bedeutsamen Wallanlagen des Danewerks, die sich quer durch das Gemeindegebiet ziehen.

Die Ortschaften von Dannewerk haben hat sich bandartig entwickelt. Die Bebauung ist von Einfamilienhäusern unterschiedlichen Alters und (ehemaligen) landwirtschaftlichen Höfen geprägt. Insgesamt sind die Siedlungen Dannewerks als dörflich einzustufen.

Das Plangebiet wird durch landwirtschaftliche Flächen charakterisiert, die von Knicks umgeben sind. Durch weitere Knicks und die Rheider Au wird das Plangebiet gegliedert. Durch die vorhandene Bebauung in den Randbereichen und die Knicks ist die Fläche nicht einsehbar.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Haithabu-Dannewerk“ (Verordnung vom 04.04.1989), weswegen der Schutz des Landschaftsbildes von besonderer Bedeutung ist.

Die überplante Fläche weist aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung keine Bedeutung für die lokale Erholungsnutzung auf.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung des Vorhabens bleibt das Orts- und Landschaftsbild im Nordosten der Ortschaft Dannewerk unverändert. Die landwirtschaftliche Nutzung wird fortgeführt.

Auswirkungen der Planung

Parallel zu diesem Bauleitverfahren wird eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Damit würde das Plangebiet künftig nicht mehr Bestandteil des LSG sein, aber an Flächen angrenzen, für die die Schutzverordnung weiterhin Gültigkeit besitzt. Demnach ist der Schutz des Landschaftsbildes weiterhin besonders zu berücksichtigen.

Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.

Mit der Planung wird sich das Orts- und Landschaftsbild im Nordosten Dannewerks verändern. Durch die Ausweisung neuer Wohngrundstücke in diesem Bereich wird jedoch der Rand der bebauten Ortschaft Dannewerk nicht verschoben, da sich die Bebauung entlang der Rosenstraße im Süden noch weiteren nach Osten fortsetzt und im Norden an der Straße Krumacker die geplante Bebauung nicht über den bisherigen Siedlungsrand hinaus erweitert wird.

Die Veränderung wird nur gering ausfallen, da die Fläche aufgrund der umliegenden Gehölze wenig einsehbar ist. Es soll die Errichtung von sog. Stadtvillen zugelassen werden. Zum Schutz des Landschaftsbildes werden die Gebäudehöhe auf 9,00 m und die Traufhöhe auf 6,00 m über Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt.

Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens sind als unerheblich nachteilig für Schutzgut Landschaft zu bewerten. Die zu erwartenden Auswirkungen werden durch die vorhandenen und zu erhaltenden Eingrünungen gemindert.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

In der Denkmalkarte des Landesamtes für Denkmalpflege sind für das Plangebiet und die angrenzenden Bereiche keine Kulturdenkmale aufgeführt. Das Plangebiet befindet sich in der Nähe einer Doppeleiche mit Gedenkstein (Ecke Dorfstraße/Rosenstraße).

Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Nördlich der Straße 'Krumacker' schließt die Pufferzone um die UNESCO Welterbestätte 'Haithabu-Danewerk' an. Nach Auskunft des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein Stellungnahme vom 28.08.2024) liegen für die überplante Fläche zureichende Anhaltspunkte vor, dass im Verlauf der weiteren Planung in ein Denkmal eingegriffen werden wird. Die Fläche befindet sich im Umfeld mehrerer, zum Teil neu entdeckter Objekte der Archäologischen Landesaufnahme (u.a. umfangreiche Siedlungsflächen, Brandgräberfelder, Grabhügel und Fundstreuungen). Es liegen daher sehr deutliche Hinweise auf ein hohes archäologisches Potenzial dieser Planfläche vor.

Sonstige Sachgüter sind innerhalb des Plangebietes nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten.

Auswirkungen der Planung

Mit Umsetzung der Planung werden neue Gebäude in der Umgebung des Baum-Denkmales entstehen. Die Doppeleiche ist aufgrund der umgebenden Bebauung vom Plangebiet aus nicht einsehbar. Eine Veränderung in der Umgebung, die den Eindruck des Kulturdenkmales wesentlich beeinträchtigen könnte, ist aus diesem Grund nicht möglich.

Da mit der Umsetzung dieser Planung bedeutende Erdarbeiten zu erwarten sind und auf der überplanten Fläche mit archäologischer Substanz zu rechnen ist, muss die Fläche vorher durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein untersucht und vorhandene Denkmale geborgen und dokumentiert werden. Darüber hinaus wird der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt.

Die Umsetzung des Flächennutzungsplanes hat nach jetzigem Stand weder nachteilige noch vorteilhafte Auswirkungen, da keine Kultur- und Sachgüter von der Planung beeinträchtigt werden.

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