Planungsdokumente: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dannewerk "Baugebiet Krumacker" zwischen den Straßen Krumacker und Rosenstraße, südlich und östlich der Straße Brummkoppel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.4 Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen

Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle und Katastrophen abzusehen. Hinweise auf Betriebe nach der Störfallverordnung sind im Zuge des Scoping nicht gegeben worden.

2.5 Auswirkungen der Planung auf das Klima und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels

Im Zusammenhang mit dem Klimawandel werden u.a. die Häufigkeit und die Intensität von Starkregenereignissen zunehmen. Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur hat Hinweiskarten zu Starkregengefahren durch außergewöhnliche Regenereignisse (100-jähriges Ereignis) und extreme Ereignisse (hN = 100 mm/h) veröffentlicht. Die Karten dienen als Hinweise für den Überflutungsschutz und stellen vereinfachte Modellierungen dar.

Im nordwestlichen Plangebiet befindet sich eine Senke, die bei Starkregen überflutet wird. Im südwestlichen Plangebiet und im Bereich der Rheider Au sind ebenfalls Überflutungsflächen zu erwarten (siehe nachstehende Abbildung). Bei einer potenziellen Betroffenheit besteht für die Gemeinde Handlungsbedarf.

Die Gemeinde berücksichtigt die Überflutungsgefährdung, indem in den Bereichen der südwestlichen Überflutungsfläche und der Rheider Au keine Wohnbebauung erfolgen soll. In diesen Bereichen ist die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens und die Festsetzung einer Maßnahmenfläche geplant.

Der potenzielle Überflutungsbereich im Nordwesten wird im Rahmen des Entwässerungskonzepts berücksichtigt und erhält eine unterirdische Entwässerungsleitung. Die Gemeinde wird im Rahmen der Grundstückskaufverträge in dem v.g. Bereich auf die Gefahren durch Starkregenereignisse gesondert hinweisen. Mögliche Maßnahmen des Objektschutzes, die durch die Eigentümer möglich sind, sind z.B. keine Unterkellerung bzw. druckdichte Kellerfenster sowie mobile Schutzvorrichtungen an Fenstern und Türen.

Grundsätzlich geht die Gemeinde zudem davon aus, dass sich aufgrund des geplanten Entwässerungssystems zukünftig deutlich weniger Regenwasser oberflächig sammeln wird.

2.6 Kumulative Wirkung von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang

Mögliche kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit anderen Planungen sind derzeit nicht bekannt. Innerhalb der Ortschaft Dannewerk befinden sich keine weitere Bauleitplanungen im Verfahren.

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