Planungsdokumente: 19.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Dorotheenthal"

Begründung

3 Ökologische Ausstattung

Das nördliche Plangebiet umfasst den Hof Dorotheental. Das Herrenhaus liegt westlich der Straße 'Dorotheental'. Vor dem Herrenhaus ist ein Hofplatz angelegt, der von starken Bäumen (Linden, Kastanien) eingefasst wird. Zwischen dem Herrenhaus und der Straße befinden sich mehrere Scheunen bzw. Ställe, die südlich und nördlich der Hofzufahrt angeordnet sind. Diese Gebäude werden derzeit als Maschinenhalle oder Reithalle bzw. zum Unterstellen von Pferden genutzt. An der Hofzufahrt sind zudem zwei Teiche vorhanden, von denen aktuell nur einer regelmäßig Wasser führt. Nördlich des Gutshofes befinden sich zwei ehemalige Arbeiterhäuser. Der gesamte Gebäudekomplex ist mit verschiedenen Gehölzen unterschiedlichen Alters eingegrünt (u.a. Linde, Kastanie, Stiel-Eiche). Viele der Bäume sind aufgrund ihrer Stärke als landschaftsbestimmend einzuordnen. Zum Teil ist der Gehölzbestand um das Herrenhaus herum als Parkanlage ausgeprägt.

Südlich des Gebäudebestandes und westlich der Straße 'Dorotheental' erstrecken sich Flächen, die derzeit als Paddock dienen bzw. als Grünland landwirtschaftlich genutzt werden. Ein Knick begrenzt das Grünland nach Westen.

Östlich der Straße 'Dorotheental' erstreckt sich eine größere Ackerfläche. Diese wird nach Norden und z.T. auch nach Osten durch Knicks begrenzt. Entlang der Straße ist ein grasdominierter Saumstreifen vorhanden, an dem außerdem Bäume geringen Alters stocken.

Außerhalb befindet sich nördlich des Gutshofes eine Waldfläche. Zudem verläuft hier die Kreisstraße 61. Westlich des Gutshofes befindet sich eine Ackerfläche. Westlich des Grünlandes sind nicht überplante Grünlandbereiche sowie eine weitere Waldfläche gelegen.

An die überplante Ackerfläche im östlichen Plangebiet grenzen im Norden Wald sowie eine Grünlandfläche an. Nordöstlich befindet sich der Großparkplatz des Ostseebades Damp. Östlich außerhalb liegt ein bestehender Wohnmobilstellplatz. Südlich gelegen sind Teile des Ackers, die nicht überplant und weiterhin ackerbaulich genutzt werden.

4 Naturschutzrechtliche Einordnung

Der nördliche Planbereich ist als Wirtschaftshof in teilweiser Nutzung. Naturnahe Bereiche bieten die teilweise mit Parkcharakter ausgeprägten Gehölzstrukturen, die den historischen Gebäudebestand einfassen. Insgesamt ist hier mit den Gebäuden und alten Gehölzen ein hohes Lebensraumpotential gegeben. Das bislang unbebaute südliche Plangebiet ist als Grünland bzw. Acker in landwirtschaftlicher Nutzung und weist eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz auf.

Vor der Erarbeitung des Umweltberichtes wird unter Berücksichtigung der Vermessung eine Bestandsaufnahme (Biotoptypenkartierung) innerhalb des Planbereiches durchgeführt.

Im unmittelbaren Bereich des Gutshofes sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erwarten. Die vorhandenen Gebäude werden unter Berücksichtigung des Arten- und Denkmalschutzes erhalten bzw. umgebaut. Zusätzliche Versiegelungen sind abgesehen von der Erweiterung der südlichen Scheune an dieser Stelle nicht zu erwarten. Auf den bislang als Paddock bzw. Grünland genutzt Flächen südlich des bestehenden Gebäudebestandes sind dagegen Gebäudeneuanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird es zu Bodenversiegelungen, einer Erhöhung des Oberflächenabflusses sowie einer Veränderung des Landschaftsbildes kommen. Eingriffe in vorhandene Gehölzstrukturen sind in diesem Zusammenhang nicht endgültig auszuschließen.

Die überplante Ackerfläche soll zukünftig als Wohnmobilstellplatz entwickelt werden. Die Flächen sind weitgehend wasserdurchlässig bzw. wassergebunden anzulegen, wodurch der Oberflächenabfluss reduziert wird. Vergleichsweise kleinflächige Versiegelungen erfolgen durch die Errichtung von Ver- und Entsorgungsgebäuden im östlichen Plangebiet. Eingriffe in die hier vorhandenen Knickstrukturen erfolgen nicht. Der Wohnmobilstellplatz soll durch umfassende Neupflanzungen eingegrünt werden.

Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden im Umweltbericht konkret ermittelt und durch Maßnahmen des Naturschutzes gemindert bzw. ausgeglichen.

Die bislang unbebauten Teile des Plangebietes befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“ (Verordnung vom 21.06.2002) (§ 26 BNatSchG). Parallel zur vorgesehenen Planung wird daher für die überplanten Flächen eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet angestrebt werden. Abgesehen von dem genannten Landschaftsschutzgebiet liegen keine weiteren Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG für das Plangebiet vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein sind von der Planung ebenfalls nicht betroffen.

Die Lage der naturschutzrechtlich relevanten Schutzgebiete ist dem Auszug aus dem Landwirtschafts- und Umweltatlas des LLUR zu entnehmen.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete finden sich mit dem FFH- und EU-Vogelschutzgebiet 1326-301 „NSG Schwansener See“ ca. 2,5 km nördlich der Plangebietes. Ca. 3,1 km nordwestlich befindet sich außerdem das FFH-Gebiet 1425-301 „Karlsburger Holz“. Aufgrund der großen Entfernungen ist von keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete durch das Vorhaben auszugehen.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind mit den Knicks (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG) im Plangebiet bekannt. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2019) enthält für das Plangebiet und die unmittelbar angrenzenden Flächen keine Darstellungen.

Das Plangebiet grenzt im Norden und im Süden teilweise an Waldflächen an, der nach Landeswaldgesetz geschützt und zu berücksichtigen ist.

5 Vorläufiger Untersuchungsrahmen

Es ist vorgesehen, innerhalb des Umweltberichtes zur Bauleitplanung folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen:

Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit:

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes sieht die Darstellung von Sondergebietsflächen für den Tourismus bzw. für einen Wohnmobilstellplatz vor. Auf dem Gelände des Gutes findet keine Tierhaltung und im Planbereich kein Wirtschaftsbetrieb mehr statt. Gutachten zu Immissionen sind aus Erfahrungen aus anderen Bauleitplanungen nicht notwendig. Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind derzeit nicht erkennbar.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Innerhalb des Plangebietes sind 2021 faunistische Untersuchungen durch das Büro Stolle aus Kiel durchgeführt worden. Die Ergebnisse des separaten artenschutzrechtlichen Fachbeitrages werden in den Umweltbericht übernommen und im Text (Teil B) des Bebauungsplanes berücksichtigt. Innerhalb des Plangebietes sind insbesondere Vorkommen von heimischen Brutvögeln sowie Fledermäusen zu berücksichtigen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Nutzung eintreten, die ggf. eine Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Umsetzung des Vorhabens erfordern.

Bezüglich der Belange des Knickschutzes werden die „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 20.01.2017 zugrunde gelegt. Entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen zum Ausgleich nicht vermeidbarer Eingriffe werden erarbeitet.

Nördlich des Plangebietes grenzen Waldflächen an. Die Gebäude im nördlichen Plangebiet liegen teilweise innerhalb des nach § 24 LWaldG einzuhaltenden Waldabstandsstreifens. Der Umgang mit den Waldflächen wurde bei einem Vororttermin mit der zuständigen Unteren Forstbehörde besprochen. Für die ehemaligen Arbeiterhäuser, die vollständig innerhalb des Waldabstandsstreifens gelegen sind, sind weder bauliche Veränderungen noch wesentliche Nutzungsänderungen vorgesehen, sodass der Bestandsschutz gilt. Die nördliche Scheune liegt teilweise im Waldabstandsstreifen und soll baulich verändert werden, um eine touristische Nutzung zu ermöglichen. Da die bisherige Scheune (aktuelle Nutzung als Sägewerk) eine alte Holzverschalung besitzt, gehen die Gemeinde und der Vorhabenträger davon aus, dass sich die Brandgefährdung durch den Umbau deutlich reduzieren wird. Insofern hat die untere Forstbehörde bei einem ersten Ortstermin eine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, im weiteren Verfahren eine Unterschreitung des Waldabstandes für dieses Gebäude zu prüfen.

Schutzgut Fläche:

Bezüglich dieses Schutzgutes werden die Neuinanspruchnahme von Flächen, die Flächenversiegelung und die Zerschneidung von Flächen sowie die Möglichkeiten zur Begrenzung des Flächenverbrauchs dargestellt.

Das nördliche Plangebiet ist mit dem historischen Gutshof bereits baulich genutzt. Der bauliche Bestand wird so umgebaut, dass zukünftig statt einer landwirtschaftlichen eine touristische Nutzung möglich ist. Ein Flächenverlust findet an dieser Stelle nicht statt. Im übrigen Plangebiet werden großflächig landwirtschaftliche Nutzflächen dauerhaft aus der Nutzung genommen. Teilweise werden diese Flächen überbaut. Es ist jedoch auch eine naturnahe Gestaltung weiter Teile des Plangebietes vorgesehen.

Schutzgut Boden:

Die Auswirkungen auf den Boden durch das Vorhaben werden innerhalb des Planbereichs ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Hierbei gelten der Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Natur und Umwelt vom 09.12.2013 „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13 bis 16 BNatSchG) als Grundlagen. Im Bereich des Gutshofes sind bereits Versiegelungen vorhanden, die in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt werden. Abgesehen von der baulichen Erweiterung der südlichen Scheune erfolgt in diesem Teil des Plangebietes keine Mehrversiegelung. Neuversiegelungen erfolgen im Wesentlichen auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich und südöstlich des Gutes. Die Wohnmobilstellplätze werden mit wasserdurchlässigen Materialien bzw. wassergebundenen Decken angelegt und entsprechend in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Die Bilanzierung erfolgt auf Grundlage der aktuellen Vermessung.

Schutzgut Wasser:

Der gemeinsame Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 10.10.2019 wird bei der Planung berücksichtigt. Durch die Planung werden Versiegelungen auf bislang unversiegelten, landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen. Gleichzeitig werden weite Teile des Plangebietes unbebaut belassen und als Grünflächen entwickelt. Erhebliche Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes sind daher nicht zu erwarten. Ein Konzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser wird durch ein Fachbüro erarbeitet.

Mit dem Teich an der Einfahrt zum Gutshof ist ein Oberflächengewässer im Plangebiet vorhanden, welches jedoch nicht verändert wird. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet nicht bekannt.

Das Plangebiet befindet sich im Nahbereich der Ostseeküste. Teile des nordöstlichen Plangebietes liegen innerhalb des Hochwasserrisikogebietes.

Schutzgut Klima/Luft:

Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde im Nahbereich der Ostsee nicht zu erwarten.

Schutzgut Landschaft:

Das Plangebiet befindet sich teilweise innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“, weswegen der Umgang mit dem Landschaftsbild trotz der angestrebten Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet von besonderer Bedeutung ist. Die möglichen Veränderungen des Landschaftsbildes werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Vorbelastungen bestehen durch das nordöstlich gelegene Ostseebad Damp.

Im Bereich des Gutshofes soll der historische Gebäudebestand erhalten bzw. unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes umgebaut werden. Neue Gebäude südlich des Gebäudebestandes werden im Stil und Maß der vorhandenen Gebäude errichtet und zu einer Gesamtsymmetrie der gesamten Hofanlage führen. Dadurch werden sich die neuen Gebäude in das Landschaftsbild einfügen. Der prägende Gehölzbestand im Bereich des Gutshofes wird erhalten und weiterhin für eine Eingrünung sorgen.

Wesentliche Veränderungen des Landschaftsbildes werden durch die Entstehung des Wohnmobilstellplatzes auf dem bislang offenen und großflächigen Acker verursacht. Hochbauliche Anlagen werden mit den Ver- und Entsorgungsanlagen entstehen. Die neu entstehenden Gebäude sowie der Wohnmobilstellplatz sollen zukünftig durch Grünanlagen mit Parkcharakter in die Landschaft eingebunden werden. Daher sind Anpflanzungsflächen am Rand des Sondergebietes ‚Wohnmobil‘ vorgesehen.

Die Erholungsnutzung für den Menschen wird für den Planbereich und die angrenzenden Flächen dargestellt und bewertet. Bislang weist das Plangebiet abgesehen von der touristischen Nutzung des Herrenhauses keine Bedeutung für die Erholungsnutzung auf. Mit der Planung wird die Grundlage für ein touristisches Gesamtkonzept für das Gut Dorotheental geschaffen, wodurch das Plangebiet künftig eine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung aufweisen wird.

Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Mögliche Auswirkungen auf das denkmalgeschützte Herrenhaus werden beschrieben. Das Vorhaben dient schwerpunktmäßig der Erhaltung der Kulturdenkmäler. Archäologische Kulturdenkmale sind derzeit nicht bekannt. Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Bezüglich möglicher Kulturgüter (z.B. Bodendenkmale, Kulturdenkmale) wird eine Information durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden erbeten.

Die Knicks gelten als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft. Sie werden entsprechend ihres Status als geschützte Biotope berücksichtigt.

Zudem werden in den Umweltbericht auch Aussagen zu folgenden Aspekten aufgenommen:

  • Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen
  • Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
  • Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang
  • Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Damp am …………. gebilligt.

Damp, den ………………………..

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Die Bürgermeisterin