8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neudorf-Bornstein "Windenergiegebiet Rothenstein"

Aktuelle Mitteilung

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Am 26. Juni 2025 wurde das Verfahren mit Beschluss aus der Sitzung der Gemeindevertretung offiziell eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) haben in der Zeit vom 08. Juli 2025 bis zum 11. August 2025 stattgefunden. Die Öffentlichkeit wurde am 16. September 2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen in Form einer Einwohnerversammlung unterrichtet.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 10. Dezember 2025 beschlossen, den Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neudorf-Bornstein und die Begründung für das dargestellte Gebiet zu billigen und den Entwurf öffentlich auszulegen.

Das Amt Dänischer Wohld holt Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Planentwurf und zur Begründung ein.

Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 28. Januar 2026 bis einschließlich 02. März 2026 in der Amtsverwaltung Dänischer Wohld (Karl-Kolbe-Platz 1, 24214 Gettorf, Bauamt, Zimmer 6 im EG) während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr (werktags, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr) sowie im Internet auf den Seiten des Amtes Dänischer Wohld und über das Beteiligungsportal BOB-SH. Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Folgende Unterlagen sind unter der Registerkarte "Planungsdokumente" bereitgestellt:

- Planzeichnung zur 8. Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Neudorf-Bornstein

- Begründung mit Umweltbericht zur 8. Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Neudorf-Bornstein

- Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

- Niederschrift zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen

- Artenschutzfachbeitrag für das Windenergiegebiet Rothenstein im Zuge der 8. Änderung des Flächennutzungsplans

- Erläuterungsbericht zu den Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotopen

- ergänzende Unterlagen (Abgrenzung des Geltungsbereiches, Lageplan mit Abstandsflächen)

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Bei inhaltlichen Fragen zum Planverfahren wenden Sie sich bitte an das verfahrensbetreuende Büro claussen-seggelke stadtplaner (gawelczyk@claussen-seggelke.de, Ansprechperson Frau Gawelczyk, 040 / 28 40 34 - 12). Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Amt Dänischer Wohld (muenster@amtdw.landsh.de, Ansprechperson Herr Münster, 04 346 / 91 - 239).

Mit freundlichen Grüßen
Jessica Bianca Gawelczyk
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claussen-seggelke stadtplaner
Sell. Wild. Partnerschaftsgesellschaft mbB
Lippeltstraße 1
20097 Hamburg
fon: 0 40/28 40 34-12
fax: 0 40/28 05 43 43
gawelczyk@claussen-seggelke.de
http://www.claussen-seggelke.de
Hamb. Architektenkammer GV-Nr. 102
Amtsgericht Hamburg PR 839
Ust-IdNr. DE287250605

Kontakt BOB-SH

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