8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neudorf-Bornstein "Windenergiegebiet Rothenstein"
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Amt Dänischer WohldPlanungsanlass
Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche für die Windenergienutzung.
Ansprechperson
Jan-Heiko Münster
Amt Dänischer Wohld
Der Amtsdirektor
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf
Tel.: +49 4346 91-239
Fax: +49 4346 91-254
Jessica Bianca Gawelczyk
claussen-seggelke stadtplaner
Sell. Wild. Partnerschaftsgesellschaft mbB
Lippeltstraße 1
20097 Hamburg
fon: 0 40/28 40 34-12
fax: 0 40/28 05 43 43
gawelczyk@claussen-seggelke.de
Aktuelle Mitteilungen
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Am 26. Juni 2025 wurde das Verfahren mit Beschluss aus der Sitzung der Gemeindevertretung offiziell eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) haben in der Zeit vom 08. Juli 2025 bis zum 11. August 2025 stattgefunden. Die Öffentlichkeit wurde am 16. September 2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen in Form einer Einwohnerversammlung unterrichtet.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 10. Dezember 2025 beschlossen, den Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neudorf-Bornstein und die Begründung für das dargestellte Gebiet zu billigen und den Entwurf öffentlich auszulegen.
Das Amt Dänischer Wohld holt Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Planentwurf und zur Begründung ein.
Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
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