Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, Bebauungsplan Nr. 3 "Nördl. u. östl. des Friedhofes" für das Gebiet: "Nördl. u. östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richtung Roseburg, südl. Sportplatz"

Textliche Festsetzungen

1 Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1, 4 und 11 BauNVO

1.1 Die in § 4 Abs. 3 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete (WA) genannten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen:

- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

- Anlagen für Verwaltungen,

- Gartenbaubetriebe und

- Tankstellen

sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und sind somit nicht zulässig.

1.2 Ferienwohnungen gemäß § 13 a BauNVO sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) nicht zulässig.

  1. Das Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kita und Grundschule“ dient der Nutzung als Kindergarten und Kindertagesstätte sowie als Schule mit den zugehörigen Nebenräumen wie Küche, Sozial- und Personalräume, Büros und Besprechungsräume.
  2. Im Sonstigen Sondergebiet „Kita und Grundschule“ sind der Hauptnutzung dienende Nebenanlagen, Abstell- und Lagerräume sowie Stellplätze einschließlich ihrer Zufahrten zulässig.

2 Maß der baulichen Nutzung

2.1 Grundflächen baulicher Anlagen § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16, 17 und 19 BauNVO

2.1.1 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) darf die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen von Terrassen und Balkonen am Hauptgebäude bis zu einer Grundflächenzahl von 0,35 überschritten werden.

2.1.2 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) darf die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden.