Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Blockheizkraftwerk Schönhagen" für ein Gebiet westlich der Ortslage Schönhagen und nördlich der "Ostseestraße" der Gemeinde Brodersby

Begründung

2.3 Standortalternativen

Die Gemeinde hat im März 2026 eine Standortalternativenprüfung für die parallel aufgestellte 16. Änderung des Flächennutzungsplanes erstellt (s. Begründung zur 16. F-Plan-Änderung).

Aus der vorhergehenden Flächenbetrachtung ergibt sich, dass es zur beabsichtigten Planfläche im Westen der Ortslage Schönhagen (Fläche 2) zwei in etwa gleichwertige Alternativen gibt, um dem mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgten vorrangigen Ziel der Gemeinde Brodersby zu entsprechen, die Rahmenbedingungen für die Errichtung des für den Ausbau des Fernwärmenetzes im Ortsteil Schönhagen erforderlichen BHKWs zu schaffen.

Da die Fläche 3 jedoch nicht für eine Bebauung durch ein BHKW zur Verfügung steht und sich die Fläche 2 im Besitz der Gemeinde befindet, stehen in diesem Fall die wirtschaftlichen Gründe über der gleichwertigen Eignung der Alternativflächen. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass der Ausbau des gemeindlichen Fernwärmenetzes zu wirtschaftlich attraktiven Bedingungen erfolgt und auf gemeindeeigenen Flächen auch langfristig am Standort gesichert wird.

Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde Brodersby für den Bau des BHKWs auf der Fläche südlich des Gemeindeweges entschieden.

3 Planinhalt und festsetzungen

3.1 Art der baulichen Nutzung

Der Planbereich wird gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Blockheizkraftwerk' festgesetzt.

Innerhalb des Sondergebietes sind ausschließlich bauliche Anlagen zulässig, die für die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes funktionstechnisch erforderlich sind, darunter fallen insbesondere BHKWs, Gasspeicher, Wärmepufferspeicher, Notheizungen (hier in Form einer Hackschnitzelheizung) und Trafos sowie die zugehörigen Nebenanlagen und Lagerräume bzw. -plätze.

Die Festsetzung erfolgt hierbei in Übereinstimmung mit der Planung des Vorhabenträgers und den o.g. städtebaulichen Zielen der Gemeinde Brodersby. So wird sichergestellt, dass die geplante Errichtung des BHKW ermöglicht und langfristig in ihrem Bestand gesichert werden kann.