3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
3.1 Die Außensitzbereiche von Gastronomiebetrieben sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.
3.2 Die Baugrenzen dürfen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 4 m überschritten werden.