Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Blockheizkraftwerk am Kindergarten" der Gemeinde Dörphof

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan 2021

Die Gemeinde Dörphof wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) als Gemeinde im ländlichen Raum dargestellt. Dörphof ist in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. Westlich des Plangebietes verläuft die Bundesstraße B 203.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III (2001)

Der Regionalplan für den Planungsraum III (2001) stellt die Gemeinde entlang einer Bundesstraße dar. Östlich der Ortslage befindet sich ein Ordnungsraum für Tourismus und Erholung und ein Vorranggebiet für Naturschutz sowie am Schwansener See und der Küste ein Naturschutzgebiet. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz.

Gem. Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum II (2023) wird der Ortsteil in einem Entwicklungsgebiet für Tourismus und Erholung dargestellt. Östlich befindet sich ein Vorranggebiet für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich. Das Plangebiet befindet sich außerhalb des Vorranggebietes für den Grundwasserschutz.

Westlich des Plangebietes verläuft die Bundesstraße B 203.

Gem. der Teilfortschreibung des Regionalplanes Sachthema Windenergie an Land für den neuen Planungsraum II (2020) befindet sich das nächstgelegene Vorranggebiet für Windenergieanlagen in einer Entfernung von ca. 1 km südwestlich des Planbereiches.

1.4.3 Landschaftsrahmenplan 2020

Die Karte 2 des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II (2020) stellt das Plangebiet in einem Naturpark dar.

In den Karten 1 und 3 sind für den Plangeltungsbereich oder angrenzende Flächen keine besonderen Darstellungen enthalten.

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