Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Blockheizkraftwerk am Kindergarten" der Gemeinde Dörphof

Begründung

1.4.4 Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Dörphof trat am 23.04.1974 in Kraft. Dieser stellt den Planbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Östlich des Plangebietes befindet sich ein Dorfgebiet und eine Umformer-Station. Südwestlich des Plangebietes grenzt das Plangebiet der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes an. Diese stellt das Gebiet als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kita“ dar.

Die Festsetzungen für das Plangebiet weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 27.02.2024 der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof, im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

1.4.5 Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan der Gemeinde Dörphof stellt die im Jahr 1998 vorhandenen Nutzungen und den bestehenden Bewuchs dar. Der Knick im Westen des Plangebietes ist als Bestand dargestellt. Für die angrenzende Fläche ist eine Anreicherung und Schutz der vorhandenen Grünstrukturen im Ort vorgesehen.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzten. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Das Gebiet befindet sich nach § 27 BNatSchG in dem Naturpark Schlei.
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 sind nicht gegeben.
  • Knicks sind nach § 21 LNatSchG geschützt.
  • Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind das ca. 1,8 km südwestlich gelegene Gebiet 1425-301 „Karlsburger Holz“, das FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgewässer“ ca. 2,1 km westlich sowie das Gebiet 1326-301 „NSG Schwansener See“ ca. 2,5 km östlich des Plangebietes.

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