Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Blockheizkraftwerk am Kindergarten" der Gemeinde Dörphof

Begründung

3.8 Immissionsschutz

Im Zuge des Scopings wird das für den technischen Umweltschutz zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) beteiligt und hiermit um Mitteilung zu ggf. notwendigen weiteren Untersuchungen (Lärm, Geruch, Stickstoff, Abstände etc.) gebeten.

Das Plangebiet grenzt an landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm, Staub und Gerüche) können zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.

3.8.1 Lärmschutz

Im Zuge des Planvorhabens wurde durch das Büro für Akustik Busch aus Kronshagen im Juni 2024 ein schalltechnisches Gutachten erstellt.

Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Die Agrarenergie Schuby GmbH & Co. KG plant den Bau eines Satteliten-BHKW in Dörphof, Flurstück 192, Alt Dörphof zur flexiblen Wärmeerzeugung. Für die Planung und Genehmigung des geplanten BHKW ist ein schalltechnisches Gutachten erforderlich. Darin ist nachzuweisen, dass durch den Betrieb des BHKW an den nächstgelegenen Immissionsorten die Anforderungen der TA Lärm eingehalten werden:

Die Untersuchungen im Rahmen dieses Gutachtens ergaben, dass bei Durchführung der Schallschutzmaßnahmen, die im Abschnitt 7.1 [des Gutachtens] detailliert beschrieben sind, durch den Betrieb des geplanten BHKW an den maßgeblichen Immissionsorten die oben genannten Schutzziele eingehalten werden.

Damit können gemäß Punkt 3.2.1, Absatz 2 der TA Lärm Vorbelastungen durch andere Betriebe und Anlagen bei den Berechnungen außer Ansatz bleiben. Die Anforderungen der TA Lärm an Maximalpegel werden erfüllt, da beim Normalbetrieb des geplanten BHKW in der Regel keine kurzzeitigen Geräuschspitzen auftreten.

Hinweise zur Vermeidung von tieffrequenten Geräuschen werden in Abschnitt 8.4 [des Gutachtens] gegeben.

3.8.2 Staub

Unmittelbar östliche angrenzend an den Plangeltungsbereich befindet sich das (ehemalige) Betriebsgelände der HaGe Dörphof für den Umschlag bzw. die Lagerung von Getreide und Düngemitteln. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Dörphof (Bereich südlich und westlich unmittelbar angrenzend) wurde im September 2020 eine Staubimmissionsprognose erstellt.

Diese kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:

Das gemäß TA-Luft vorgegebene Jahresmittel für Feinstaub PM10 von 40 µg/m³ wird unter Berücksichtigung der umgebungstypischen Vorbelastung eingehalten. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die 35 zulässigen Überschreitungen des 24-Stunden-Mittels von 50 µg/m³ innerhalb eines Jahres ebenfalls nicht unterschritten werden.

Das Jahresmittel für Staubniederschlag gemäß TA Luft von 35 g/(m²d) wird durch das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung der umgebungstypischen Vorbelastung ebenfalls eingehalten.“

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