2.1.5 Schutzgut Wasser
Derzeitiger Zustand
Oberflächengewässer liegen im Planbereich nicht vor. Außerhalb der nördlichen Plangebietsgrenze verläuft das verrohrte Verbandsgewässer "X" des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby.
Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der lehmigen Böden insgesamt als gering zu bewerten. Konkrete Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet jedoch nicht bekannt.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Aufgrund der Bodengegebenheiten wäre weiterhin mit einer geringen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen. Voraussichtlich würden Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Rahmen der konventionellen landwirtschaftlichen Nutzung verwendet, die die Qualität des Grundwassers beeinflussen.
Auswirkung der Planung
Das verrohrte Verbandsgewässer "X“ verläuft mit ausreichendem Abstand von der Plangebietsgrenze, sodass der gemäß Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby einzuhaltende Schutzstreifen von 6 m nicht in das Plangebiet hineinreicht. Eine Berücksichtigung erfolgt aus diesem Grund nicht.
Durch die geplante bauliche Nutzung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es zu einer Änderung des Wasserhaushaltes, da Teile der Fläche versiegelt werden. Im Rahmen des Planverfahrens wurde vom Ing.-Büro Meyer aus Eckernförde eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 (Stand: 08.10.2024) durchgeführt. Der Bewertung ist zu entnehmen, dass der Wasserhaushalt aufgrund der Änderung des Abflusses extrem geschädigt wird und der anstehende Baugrund eine Versickerung großer Einzugsgebiete nicht zulässt.
Es wurde vom Ing.-Büro Meyer ein Konzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser entsprechend des Erlasses A-RW 1 erstellt. Es ist vorgesehen, das auf der längs- sowie quergeneigten, gepflasterten öffentlichen Erschließungsstraße anfallende Niederschlagswasser einer seitlich angeordneten Entwässerungsrinne mit Regeneinläufen zuzuführen. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser wird ebenfalls dem RW-Sammler zugeführt und in einen vorhandenen Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby eingeleitet. Da aufgrund der vorhandenen Auslastung des Verbandsvorfluters eine Einleitmengenbegrenzung in das bestehende Netz von 5 l/s zu berücksichtigen ist, erfolgt eine Rückhaltung des Niederschlagwassers in einem Regenrückhaltebecken. Das Regenrückhaltebecken befindet sich im nördlichen Plangebiet und wurde ausreichend groß bemessen.
Aufgrund des Aufenthalts des Regenwassers im Regenrückhaltebecken bei Niederschlag entsteht eine erhöhte Verdunstungswirkung.
Im B-Plangebiet Nr. 9 wird grundsätzlich versucht, umsichtig und umweltfreundlich mit dem Wasserhaushalt umzugehen und die Wasserhaushaltsbilanz so günstig wie möglich zu gestalten. Zu den hierfür getroffenen Maßnahmen zählen:
- Gründächer werden gemäß B-Plan erlaubt. Bei Nebenanlagen mit einem Rauminhalt über 30 m³ sind Gründächer vorgeschrieben.
- Der Versiegelungsgrad innerhalb des B-Planes wird niedrig gehalten (wird deutlich durch die Grundflächenzahlen von 0,30).
- Stellplätze und Zufahrten sind mit wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen.
- Zusätzliche Baum- und Strauchpflanzungen sind im Plangebiet vorgesehen.
Aufgrund der bindigen Böden ist eine Versickerung im gesamten Plangebiet nicht möglich.
Die Knicks werden als Grünstrukturen weitestgehend erhalten, sodass ihre Vegetation weiterhin positive Auswirkungen auf die Verdunstungsrate haben wird. Zusätzlich ist zur Durchgrünung und Förderung der Verdunstungsrate die Anlage eines bepflanzten Walls an der nordwestlichen Planbereichsgrenze vorgesehen.
Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.
Die Berechnungen gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein (A-RW 1) für das Bebauungsgebiet in Güby ergeben einen extrem geschädigten Wasserhaushalt, was auf die Abflusserhöhung zurückzuführen ist. Die Ableitung ist technisch nötig, da keine Versickerungsanlagen auf den Grundstücken möglich sind. Durch die Rückhaltung und gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in einem offenen Regenrückhaltebecken werden schädliche Abflussspitzen verhindert, wodurch die Auswirkungen auf Oberflächengewässer als unerheblich nachteilig zu beurteilen sind.
Die Auswirkungen auf das Grundwasser durch die vorgesehenen Versiegelungen können aufgrund der bereits im Bestand eingeschränkten Sickerleistung als unerheblich nachteilig eingestuft werden.