2.6 Kumulative Wirkung von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang
In der Gemeinde Güby befinden sich mehrere Bebauungspläne in Aufstellung. Es handelt sich dabei um die B-Pläne Nr. 7 und Nr. 8 sowie um die 5. Änderung des B-Planes Nr. 2.
Die Geltungsbereiche der B-Pläne Nr. 7 und 8 stehen aufgrund der Entfernung in keinem räumlichen Zusammenhang. Kumulative Wirkungen sind aufgrund der geringen Größe der Vorhaben, der umliegenden Nutzungen sowie den zu erwartenden Wirkfaktoren mit geringen Reichweiten nicht zu erwarten.
Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 2 schließt südlich an den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 9 an. Die 5. Änderung des B-Planes Nr. 2 umfasst einen Bereich im Osten des Plangebietes. Die Änderung besteht aus der Streichung einer öffentlichen Grünfläche 'Parkanlage' und zukünftigen Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet. Weiterhin werden Flurstücksgrenzen neu geregelt, Baugrenzen neu geordnet sowie die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten pro Wohngebäude von 1 auf 2 angehoben. Die Begründungen der Ursprungsfassung sowie der 1 bis 4. Änderung behalten vollinhaltlich Gültigkeit, soweit hiervon durch die 5. Änderung nicht abgewichen wird. Aus der 5. Änderung des B-Planes Nr. 2 leiten sich keine Wirkungen ab, die kumulativ zu betrachten wären.