Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 9 "Baugebiet Borgwedeler Weg" der Gemeinde Güby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)

Im Text (Teil B) des Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:

5.1 Die in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot versehenen entwidmeten Knicks sowie Strauchpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang mit heimischen, standortgerechten Gehölzen zu ersetzen.

5.2 Die in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot versehenen Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang innerhalb des Plangebietes zu ersetzen. Die Bäume sind bei Bauarbeiten durch Sicherungsmaßnahmen im Stamm- und Wurzelbereich gem. DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Gehölzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" vor Beschädigungen zu schützen.

5.3 Innerhalb der Flächen für Anpflanzungen ist nach Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen gemäß DIN 18915 eine zweireihige Gehölzpflanzung anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Hierbei sind Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch, Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3 - 4 triebig, 60-100 cm hoch zu verwenden.

5.4 Stellplätze und Zufahrten sind aus fugenreichem Material mit wasserdurchlässigem Unterbau herzu- stellen (z.B. Schotterrasen, Betongrassteine, Pflaster).

5.5 Auf den Baugrundstücken ist die Errichtung von baulichen Anlagen, Garagen und Stellplätzen gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sowie von Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO in einem Abstand von weniger als 2,00 m zum Fuß der entwidmeten Knicks nicht zulässig.

Bezüglich des (außerhalb des Geltungsbereiches) angrenzenden Knicks an der südöstlichen Grenze des Plangebietes gilt diesbezüglich ein Abstand von 3,00 m.

5.6 Zur Kompensation werden dem B-Plan Nr. 9 folgende Flächen zugeordnet:

- Abbuchung von 2.529 m² aus dem Ausgleichsflächenpool der Gemeinde Güby (Flurstück 8/1 der Flur 7, Gemarkung Güby), der unter dem Aktenzeichen 67.20.35 - 1 beim Kreis Rendsburg-Eckernförde geführt wird.

- Abbuchung von 160 m Knick aus dem Ökokonto-Knick in der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück, dass beim Kreis Schleswig-Flensburg unter dem Aktenzeichen 661.4.04.090.2018.00 geführt wird.

Auf der Planzeichnung (Teil A) des Bebauungsplanes sind folgende Festsetzungen und nachrichtliche Übernahmen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:

  • Darstellung der entwidmeten Knicks (Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen)
  • Darstellung der Strauchpflanzung (Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen)
  • Darstellung privater und öffentlicher Grünflächen ‚Schutzgrün‘
  • Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (bepflanzter Wall)
  • Darstellung zu erhaltender Bäume

3.4 Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen

Flächenausgleich

Die Ausgleichsfläche für die Eingriffe im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 9 wird über den Flächenpool „Esprehmer Moor“ zur Verfügung gestellt. Der Flächenpool wird beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen 67.20.35 - 1 geführt und umfasst 31.715 Basispunkte auf einer Fläche von 3,1715 ha (Flurstück 8/1, Flur 7, Gemarkung und Gemeinde Güby). Davon wurden mit Vertrag vom 04.01.2008 für einen Radwegebau 6.383 m² ( 6.383 Basispunkte) veräußert und 4.044 m² ( 4.044 Basispunkte) sind als Flächenausgleich für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Güby vorgesehen.

Gemäß Antrag vom 19.12.2006 wurde der Flächenpool folgendermaßen gestaltet:

  • die Ackerfläche wurde aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und extensiv beweidet oder durch jährliche Mahd offen gehalten.
  • Der an den Mischwald angrenzende nördliche Bereich wurde auf gesamter Länge und mit einer Breite von 20 m mit dem Ziel einer Waldsaumentwicklung gegattert und mit heimischen Sträuchern und Laubbaumstecklingen bepflanzt.
  • Die vorhandenen Kickwälle wurden ergänzend bepflanzt.
  • Auf den inneren Flächen wurden zwei bis drei Gehölzinseln angelegt und vor Wildverbiss geschützt.
  • Zu den Knicks und Gehölzinseln wurden ca. 5 m breite Saumstreifen eingerichtet.

Ziel ist die Schaffung eines effektiven Umgebungspuffers um den Hochmoorbiotop des Esprehmer Moores. Mit Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 14.06.2007 wurde der Ausgleichsflächenpool anerkannt.

Aus dem Flächenpool wird eine tatsächliche Fläche von 2.529 m² ( 2.529 Basispunkte) als Ausgleich für die Eingriffe im Rahmen des B-Planes Nr. 9 der Gemeinde Güby beansprucht. Die flächenscharfe Darstellung der Ausgleichsfläche im Ökokonto ist dem Anhang zu entnehmen.

Die zur Verfügung stehenden Basispunkte im Ausgleichsflächenpool „Esprehmer Moor“ sind ausreichend, um das Ausgleichserfordernis von 2.529 m² zu erfüllen. Es verbleibt ein Rest von 18.759 Basispunkten ( 18.759 m²) zuzüglich der Verzinsung im Ausgleichsflächenpool.

Knickausgleich

Der Knickausgleich von insgesamt 160 m erfolgt über ein Ökokonto in der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück, dass beim Kreis Schleswig-Flensburg mit dem Az.: 661.4.04.090.2018.00 geführt wird. Der Knickausgleich erfolgt auf dem Flurstück 265, Flur 3, Gemarkung Faulück. Eine konkrete Darstellung des Ausgleichsknicks ist dieser Begründung als Anlage beigefügt.

4 Planungsalternativen

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