Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 19 "Feuerwehrgerätehaus Damp" der Gemeinde Damp

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Der Planbereich wird bereits größtenteils durch die Feuerwehr der Gemeinde Damp genutzt. Neben dem Feuerwehrgerätehaus sind weitere kleinere Gebäude vorhanden (Garagen, Wohnhaus) und zusätzliche Flächenteile sind für eine Zufahrt/Stellplatzfläche versiegelt. Im östlichen Plangebiet befindet sich zudem ein privates Wohngrundstück, welches ebenfalls bereits bebaut ist. Der nordöstliche Geltungsbereich ist als Sukzessionsfläche bislang unversiegelt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die bisherigen Nutzungen vorerst fortgeführt wie bisher. Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus wäre mittel- bis langfristig nicht weiter durch die Feuerwehr zu nutzen. Ein neues, zeitgemäßes Feuerwehrgerätehaus würde an einem anderen Standort gebaut werden müssen und würde dort voraussichtlich zu einem Flächenverlust führen.

Auswirkungen der Planung

Da das Plangebiet bereits überwiegend durch die örtliche Feuerwehr genutzt wird, entsteht durch die Ausweisung der Flächen für den Gemeinbedarf kein Flächenverlust. Für einen neuen Pkw-Parkplatz wird jedoch eine bestehende Ausgleichsfläche überplant. Der damit verbundene Flächenverlust ist durch das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen und lokalen Feuerwehrstandort begründet und an dieser Stelle nicht zu vermeiden.

Im östlichen Plangebiet wird zusätzlich ein einzelnes Grundstück als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Dieses ist bereits mit einem Wohnhaus bebaut. Ein zusätzlicher Flächenverlust erfolgt durch diese Ausweisung nicht.

Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden im Planbereich zusätzliche Versiegelungen möglich. Diese erfolgen insbesondere für die Schaffung des neuen Pkw-Parkplatzes im Zusammenhang mit dem Feuerwehrstandort:

Größe des Geltungsbereiches ca. 6.075 m²

Inanspruchnahme bislang nicht baulich genutzter Flächen ca. 2.100 m²

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind durch den Verlust einer Ausgleichsfläche gegeben und mit einer mittleren Erheblichkeit zu bewerten. Dieser Verlust wird außerhalb des Plangebietes ausgeglichen. Der Flächenverbrauch ist an dieser Stelle nicht zu vermeiden und durch das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen Feuerwehrstandort begründet.

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Das Gebiet der Gemeinde Damp liegt in der Jungmoränenlandschaft des östlichen Hügellandes im Nahbereich der Ostsee. In der Umgebung des Planbereichs sind Geschiebelehme über Geschiebemergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit anzutreffen (siehe Landwirtschafts- und Umweltatlas des LLUR).

Der Hauptbodentyp wird in der Bodenübersichtskarte (1 : 250.000) des Landwirtschafts- und Umweltatlasses als Pseudogley-Parabraunerde dargestellt (braune Darstellung). Die Bodenartschichtung bis ca. 2 m Tiefe wird als Sandlehm über Normallehm angegeben. Im nordwestlichen Plangebiet kann zudem reiner Pseudogley nicht ausgeschlossen werden (lila Darstellung). Als Bodenarten sind hier Lehmsand über Sandlehm zu erwarten. Bei einer Baugrunduntersuchung im April 2020 wurden entsprechend im Plangebiet Geschiebelehme und -mergel vorgefunden.

Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der bindigen Böden hoch und es ist eine geringe Grundwasserneubildung gegeben. Die Bodentypen sind für die Gemeinde Damp und das nördliche Schwansen typisch und großflächig vorhanden. Seltene Böden sind nicht vorhanden.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Die Gemeinde Damp gehört gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung Schleswig-Holstein (KampfmV SH 2012) nicht zu den bekannten Bodenabwurfgebieten.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Gelände fällt nach Nordosten hin ab. Es liegen im Plangebiet Geländehöhen zwischen 15 und 20 m über NHN vor. Zur Ausgleichsfläche im nordöstlichen Plangebiet fällt das Gelände als Böschung (ca. 1,0-1,8 m) ab.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird das Plangebiet vorerst weiter wie bisher genutzt. Die Sukzessionsfläche wird nicht versiegelt. Da das vorhandene Feuerwehrgerätehaus mittel- bis langfristig nicht mehr den aktuellen Anforderungen gerecht wird, müsste ein Neubau an anderer Stelle in der Gemeinde Damp erfolgen und würde dort zu Bodenversiegelungen führen.

Auswirkungen der Planung

Durch erneute Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirken sich die vorhandene und die geplante Bebauung weiter auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Unter bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt an diesen Stellen zu folgenden Beeinträchtigungen:

- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,

- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,

- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,

- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelungen

Das Plangebiet unterteilt sich in eine Fläche für den Gemeinbedarf - Feuerwehr, ein Allgemeines Wohngebiet, Verkehrsflächen sowie Wald. Mit der Planung werden insbesondere durch den Bau der Verkehrsflächen zusätzliche Versiegelungen verursacht.

Für die Fläche für den Gemeinbedarf - Feuerwehr - wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,5 festgesetzt. Diese zulässige Grundfläche darf gem. Text (Teil B) durch die Grundfläche von Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 (= 80 % Versiegelung) überschritten werden.

Im Allgemeinen Wohngebiet wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,3 (= 30 %) festgesetzt. Diese ist entsprechend des § 19 Abs. 4 BauNVO für Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO um bis zu 50 % zu überschreiten. Damit ist für das Allgemeine Wohngebiet eine Versiegelung von 45 % des Grundstücks zulässig.

Außerdem ist im Bebauungsplan die Festsetzung von zusätzlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Es handelt sich dabei zum einen um eine Zufahrt im nördlichen Plangebiet und zum anderen um einen Pkw-Parkplatz. Diese Verkehrsflächen werden vollständig versiegelt. Innerhalb des Geltungsbereich befindet sich zudem ein Teil der L 26. Dieser ist bereits vollständig versiegelt und wird im Rahmen der Bilanzierung nicht weiter berücksichtigt.

Aus den oben genannten Flächen ergibt sich für das Plangebiet folgende, maximal mögliche Gesamtversiegelung von 4.023 m²:

GesamtflächeVersiegelung
Fläche für Gemeinbedarf GRZ 0,8 (= 80 %)2.505m²2.004 m²
Allg. Wohngebiet GRZ 0,3 (= 45 %)775 m²349 m²
Parkplatz (= 100 %)1.670 m²1.670 m²
Max. Flächenneuversiegelungca. 4.023 m²

Im Plangebiet sind aufgrund des bestehenden Feuerwehrstandortes sowie dem vorhandenen Wohngebäude bereits großflächige Versiegelungen vorhanden, die im Rahmen der Bilanzierung zu berücksichtigen sind. Insgesamt sind bereits ca. 1.910 m² versiegelt.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung mit einer mittleren Erheblichkeit einzustufen. Das Plangebiet ist bereits zu weiten Teilen versiegelt. Zusätzliche Versiegelungen entstehen hauptsächlich durch den vorgesehenen Pkw-Parkplatz. Die Böden zählen nicht zu den seltenen Bodentypen. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Im nördlichen Nahbereich verläuft im Wald ein Verbandsgewässer des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au. Dieses wird durch die Planungen jedoch nicht beeinträchtigt.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Lehm) grundsätzlich als niedrig zu bewerten. Im zentralen Plangebiet ist die Grundwasserneubildung bereits durch die vorhandenen Versiegelungen vorbelastet. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde die bisherige Nutzung vorerst fortgeführt. Zusätzliche Bodenversiegelungen würden nicht vorgenommen. Veränderte Auswirkungen auf das Grundwasser wären nicht zu erwarten. Aufgrund der Bodengegebenheiten ist auch im Bereich der unversiegelten Sukzessionsfläche mit einer geringen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.

Auswirkungen der Planung

Durch die vorgesehene Planung wird es vor allem im nordöstlichen Plangebiet zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses kommen, da die bisher unversiegelte Sukzessionsfläche zum Teil überbaut wird. Zur Berücksichtigung des anfallenden Niederschlagswassers hat die Gemeinde daher ein Entwässerungskonzept gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein vom Ing.-Büro Haase+Reimer aus Busdorf erstellen lassen. Dieses kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:

In dem vorgelegten Konzept für den Regenwasserabfluss wird mittels Flächenversickerung sowie Rückhaltung/Teilverdunstung die zusätzliche Einleitmenge für das gemeindlichen RW-Netz und den Graben des Wasser- und Bodenverbandes minimiert. Aufgrund des vorhandenen Baumbestandes im Planareal, trägt dieser auch einen Anteil zur Verdunstung der Niederschläge bei, der rechnerisch in der Wasserhaushaltbilanzierung keine Berücksichtigung findet.Es verbleibt gemäß der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 eine extreme Schädigung des Wasserhaushaltes im Plangebiet. Nach Prüfung des RW-Konzeptes durch die Untere Wasserbehörde und ggfs. weiterer Abstimmungen erfolgt die Aufstellung eines entsprechenden detaillierten Bauentwurfs.

Die zu erhaltenden Bäume im Plangebiet wirken sich weiterhin positiv auf die Verdunstungsrate aus. Entlang des Pkw-Parkplatzes sind zudem Anpflanzungsflächen vorgesehen. Die hier neu entstehenden Grünstrukturen werden zukünftig ebenfalls der Verdunstung dienen und den Verlust der Sukzessionsfläche als Verdunstungsfläche mindern.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser können aufgrund der großflächigen Versiegelung mit einer hohen Erheblichkeit eingestuft werden. Eine Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigungen wird durch Rückhaltung des Regenwassers und durch die geregelte Abgabe an die Vorflut erreicht.