Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 19 "Feuerwehrgerätehaus Damp" der Gemeinde Damp

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Damp herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur in der Region liegt bei ca. 7,9 °C. Der jährliche Niederschlag liegt im Mittel bei ca. 766 mm/Jahr (DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde die Fläche vorerst weiter wie bisher genutzt. Die vorhandenen Gehölze blieben erhalten und zusätzliche Versiegelungen entstünden nicht. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas im Plangebiet würden nicht eintreten. Ein neues Feuerwehrgerätehaus würde an einem anderen Standort entstehen und dort Versiegelungen sowie Veränderungen des lokalen Kleinklimas verursachen.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher unversiegelten Flächen. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Vor diesem Hintergrund wird durch den Verlust von Vegetationsflächen (Einzelbäume, Teil einer Sukzessionsfläche) und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Mit der vorliegenden Planung werden sich der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen maximal geringfügig erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahmen jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Die zu erhaltenden Bäume im Plangebiet werden sich weiterhin positiv auf die Verdunstungsrate und das Kleinklima im Plangebiet auswirken. Zur Eingrünung des neu herzustellenden Pkw-Parkplatzes wird entlang der nördlichen und der östlichen Grenze des Parkplatzes die Pflanzung von heimischen Gehölzen festgesetzt. Die neu entstehenden Vegetationsstrukturen werden sich positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität auswirken.

Aufgrund der regulierenden Wirkung des häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luftaustauschs werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Damp und den bereits versiegelten Flächen haben die Planungen Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit auf das Schutzgut Klima/Luft. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild im Westen der Gemeinde Damp ist durch die landwirtschaftliche Nutzung in einer sanften Hügellandschaft geprägt. Die vorhandenen großflächigen Schläge sind typisch für die Landschaft Schwansen, die in der Vergangenheit durch die Gutswirtschaft geprägt war. Die überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen werden durch natürliche Strukturen wie kleine Waldflächen, Knicks und teilweise starke Einzelbäume aufgelockert. Die Kreisstraße 61 und die Bundesstraße 201 sorgen für eine Zerschneidung der Landschaft und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Nahbereich des Plangebietes.

Das überwiegend bebaute Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Ortschaft Vogelsang-Grünholz und wird nach Osten, Süden und Westen von baulich genutzten Flächen umgeben. Das Landschaftsbild ist hier vor allem durch die vorhandene Bebauung geprägt. Das Ortsbild ist charakterisiert von Einzelhäusern mit einbindenden Grünstrukturen wie Hecken, Einzelbäumen und Gärten. Eine wirksame Eingrünung der Ortschaft und des Plangebietes ist durch die nördlich an das Plangebiet grenzende Waldfläche gegeben. Eine weitere Eingrünung erfolgt durch die Sukzessionsfläche mit den angepflanzten Feldgehölzen sowie dem dichten Baumbewuchs am nördlichen Rand der bebauten Ortschaft.

Das Plangebiet hat aufgrund der bisherigen Nutzung als Feuerwehrstandort bzw. als Sukzessionsfläche keine Bedeutung für die Erholungsnutzung in der Gemeinde Damp. Der nördlich angrenzende Wald ist vergleichsweise klein und nicht durch Wanderwege erschlossen. Im westlichen Plangebiet verläuft ein wassergebunden befestigter Fuß- und Radweg, der die Ortschaft Vogelsang-Grünholz mit der nördlich verlaufenden Kreisstraße verbindet. Eine besondere Bedeutung, z.B. als überregionaler Wanderweg, kommt diesem Fußweg nicht zu.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Entwicklung wird der Feuerwehrstandort mittel bis langfristig betrachtet nicht weiter im Plangebiet existieren können. Eine Umnutzung bzw. ein Leerstand der vorhandenen Gebäude wäre die Folge. Bei einem Leerstand der Gebäude wären negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu erwarten. Der Bau eines anforderungsgerechten Feuerwehrgerätehauses müsste an anderer Stelle erfolgen und würde dort ebenfalls zu einer Veränderung des Landschaftsbildes führen.

Die Sukzessionsfläche und der Wald würden bei einem Ausbleiben der Planung nicht beeinträchtigt. Veränderungen des Landschaftsbildes blieben aus. Für die Erholungsnutzung ergeben sich keine Veränderungen.

Auswirkungen der Planung

Das neu entstehende Feuerwehrgerätehaus wird gegenüber den bislang im östlichen Plangebiet vorhandenen eingeschossigen Gebäuden eine Veränderung des Landschafts- und Ortsbildes in Vogelsang-Grünholz und im Westen der Gemeinde Damp darstellen. Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf sind Gebäude mit einer Firsthöhe von max. 11,0 m über der Erdgeschossfertigfußbodenoberkante und maximal zwei Vollgeschossen zulässig, welche sich von der westlich, östlich und südlich gelegenen Wohnbebauung abheben werden. Das neue Gebäude wird auf einer bereits baulich genutzten Fläche entstehen und daher nicht zu einer Verschiebung des Siedlungsbereiches in die offene Landschaft führen. Zudem ist mit dem bestehenden Feuerwehrgerätehaus im westlichen Plangebiet bereits ein zweigeschossiges Gebäude vorhanden, welches erhalten und umgenutzt wird. Eine erhebliche Veränderung des Ortsbildes ist durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses somit nicht zu erwarten.

Für die neue Zufahrt zum Feuerwehrstandort und den neu entstehenden Pkw-Parkplatz werden bislang unversiegelte, naturnahe Flächen überbaut. Die Flächen sind vergleichsweise klein und abgesehen von der notwendigen Lärmschutzwand werden keine weithin sichtbaren Vertikalstrukturen entstehen. Die Lärmschutzwand wird aufgrund ihrer künstlichen Gestalt zu einer gewissen Veränderung des Landschaftsbildes führen. Diese wird jedoch durch die räumliche Nähe zum Siedlungsbereich sowie die vorgesehenen Gehölzpflanzungen am Rand des Pkw-Parkplatzes gemindert.

Außerhalb des Plangebietes befinden sich naturnahe Grünstrukturen wie der Wald und die nicht überplante Sukzessionsfläche mit einer angepflanzten Gehölzgruppe, die das Plangebiet einbinden und Auswirkungen auf das Landschaftsbild mindern werden. Erhalten werden können auch die starken Bäume am Übergang zur Sukzessionsfläche. Die Bäume befinden sich im rückwärtigen Gelände und sind aufgrund von Gebäuden und Wald von den öffentlichen Wegen nur bedingt sichtbar. Sie dienen jedoch weiterhin der Durchgrünung des Plangebietes.

Das im südöstlichen Plangebiet gelegene Wohnhaus wird nicht verändert. Die Festsetzungen des Allgemeinen Wohngebietes orientieren sind an einer ortsüblichen Bauweise. Zulässig sind maximal ein Vollgeschoss bei einer maximalen Firsthöhe von ca. 8,5 m über Erdgeschossfertigfußbodenoberkante.

Die Erholungsnutzung wird durch die Planung nicht verändert. Ein Fuß- und Radweg, der durch das westliche Plangebiet verläuft, wird erhalten und steht der Öffentlichkeit weiterhin zur Verfügung.

Durch die Planung sind Auswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut zu erwarten. Hochbauliche Anlagen entstehen auf bereits vorbelasteten, baulich genutzten Flächen im Siedlungsbereich. Vorhandene Grünstrukturen werden zum Teil erhalten und durch neue Anpflanzungen ergänzt, um so das neu entstehende Feuerwehrgerätehaus in die Landschaft einbinden.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Innerhalb des Plangebietes sind entsprechend der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 04.11.2020 keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt. Allerdings befindet sich die bislang unbebaute Sukzessionsfläche innerhalb eines archäologischen Interessengebietes, wo mit einer archäologischen Substanz gerechnet werden kann.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt. Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht betroffen.

Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat keine Auswirkungen auf Kultur- oder Sachgüter im Umfeld des Geltungsbereiches und ist daher mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten.