1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II
Im Landschaftsrahmenplan (LRP) für den (neuen) Planungsraum II (2020) sind in den Karten 1, 2 und 3 für das Plangebiet keine Darstellungen vorhanden.
Im Landschaftsrahmenplan (LRP) für den (neuen) Planungsraum II (2020) sind in den Karten 1, 2 und 3 für das Plangebiet keine Darstellungen vorhanden.
Der Landschaftsplan der Gemeinde Thumby stellt für den Planbereich die Gebäude im südwestlichen Planbereich dar. Im Entwicklungsteil sind keine weiteren Darstellung enthalten.
Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind von der Planung entsprechend der Darstellungen des Landwirtschafts- und Umweltatlasses nicht betroffen. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG bzw. § 21 LNatSchG sind nicht bekannt.
Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist das ca. 1,8 km nordwestlich gelegene Gebiet 1425-301 „Karlsburger Holz“.
Nördlich des bestehenden Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde Damp befindet sich eine Waldfläche, die nach Landeswaldgesetz geschützt ist. Mit der aktuell vorhandenen Bebauung wird der Waldabstand von 30 m (§ 24 Landeswaldgesetz) bereits unterschritten.