Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 41 der Gemeinde Bosau

Begründung

3.4.4. Sonstige Festsetzungen

Die Anzahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude wird auf zwei begrenzt, um einer Vielzahl von Kleinstwohnungen entgegenzuwirken, die als Zweit- bzw. Nebenwohnungen genutzt werden.

Auf Festsetzungen zur Fassadengestaltung hat die Gemeinde Bosau bewusst verzichtet, um den Bauherren Gestaltungsspielraum zu geben. Als zulässige Dachformen werden Flachdächer festgesetzt. Dies orientiert sich am Bestand der Bebauung der Stadtbeker Straße und soll den Siedlungscharakter erhalten. Zudem werden so die nachbarschaftlichen Interessen berücksichtigt und einer Beeinträchtigung der Blickbeziehungen zum Großen Plöner See entgegengewirkt. Die Dachflächen der Hauptgebäude sind als extensive Gründächer oder als Flachdächer mit Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie auszustatten. Eine Kombination von Dachbegrünung und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie wird hierbei nicht ausgeschlossen.

Auf diese Weise werden die ökologischen Ziele der Gemeinde Bosau weiterverfolgt. Die Dezentrale Energieerzeugung, als wichtiger Baustein der Energiewende, auszubauen ist ein Bestreben der Gemeinde.

3.5. Verkehr

Die Erschließung erfolgt unverändert über die Straße „Stadtbeker Straße“. Der Ort Bosau wird vom Schulbus- und Linienverkehr angefahren.

Die Erschließung der Grundstücke im WA-1-Gebiet erfolgt über die Grundstücke, die ja bis an die Stadtbeker Straße reichen. Die Festsetzung von Überwegungsrechten ist nicht notwendig. Bei Bedarf kann die öffentlich-rechtliche Absicherung im Planvollzug mittels Baulasten erfolgen.

Der private ruhende Verkehr ist auf dem jeweiligen Baugrundstück unterzubringen. Dafür ist ausreichend Platz vorhanden. Im Rahmen des Bauantrags ist ein entsprechender Nachweis zu führen.

3.6. Grünplanung