Planungsdokumente: 3. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet südlich des Postweges, nördlich der Möllner Landstraße und westlich des Barsbütteler Weges

Begründung

1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen

Aufgrund der vorhandenen guten Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen ist die Gemeinde Oststeinbek nach dem Regionalplan für den Planungsraum I (alt) im baulichem Siedlungszusammenhang mit Hamburg mit der Aussage "Planerische Wohnfunktion" zu sehen. Gemeinden, die in einem direkten baulichen Siedlungszusammenhang mit einem zentralen Ort stehen, sind keine eigenen planerischen Funktionen zugeordnet, da sie an der Entwicklung des zentralen Ortes oder Stadtrandkerns teilnehmen. Im Rahmen der kommunalen Planungen sollen die engen Beziehungen zwischen Oststeinbek und Glinde einerseits, sowie Glinde, Reinbek und den benachbarten Gemeinden südlich/östlich der Bille andererseits, Berücksichtigung finden.

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet in seiner Gesamtheit als 'Wohnbaufläche' (W) dar, so dass dem Gebot des § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen wird, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

1.3 Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 erstreckt sich auf das Gebiet südlich 'Postweg', nördlich 'Möllner Landstraße' (L 94), westlich 'Barsbütteler Weg'. Das Gebiet befindet sich zentral innerhalb des Siedlungsgefüges der Gemeinde.

1.4 Angaben zum Bestand

Das Plangebiet ist wohnbaulich geprägt und locker mit einzelnen Wohngebäuden bebaut. Der nördliche Bereich des Plangebietes liegt derzeit teilweise brach. Mittig stocken einige Gehölze in Form von Bäumen und Gebüschen, vereinzelt auch in den Randbereichen.

Südlich an das Plangebiet grenzt die 'Möllner Landstraße' (L 94), westlich und östlich befindet sich Wohnbebauung. In topographischer Hinsicht in das Gelände nahezu unbewegt. Die mittlere Höhe liegt bei ca. 26 m über NN.