1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen
Aufgrund der vorhandenen guten Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen ist die Gemeinde Oststeinbek nach dem Regionalplan für den Planungsraum I (alt) im baulichem Siedlungszusammenhang mit Hamburg mit der Aussage "Planerische Wohnfunktion" zu sehen. Gemeinden, die in einem direkten baulichen Siedlungszusammenhang mit einem zentralen Ort stehen, sind keine eigenen planerischen Funktionen zugeordnet, da sie an der Entwicklung des zentralen Ortes oder Stadtrandkerns teilnehmen. Im Rahmen der kommunalen Planungen sollen die engen Beziehungen zwischen Oststeinbek und Glinde einerseits, sowie Glinde, Reinbek und den benachbarten Gemeinden südlich/östlich der Bille andererseits, Berücksichtigung finden.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet in seiner Gesamtheit als 'Wohnbaufläche' (W) dar, so dass dem Gebot des § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen wird, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.