3.13 Flächenverteilung
Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4.325 m², die vollständig als sonstiges Sondergebiet 'Internat' festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4.325 m², die vollständig als sonstiges Sondergebiet 'Internat' festgesetzt werden.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB als Anlage zum Durchführungsvertrag Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Damit dürfen im Vorhabengebiet nur die im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellten Anlagen und Einrichtungen errichtet werden.