Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.11 Natura 2000-Gebiete

Nordwestlich des Plangebiets beginnt in einem Abstand von ca. 20 m das Natura 2000-Gebiet DE-1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe". Hier befinden sich Waldflächen des Lebensraumtyps 9310 "Waldmeister-Buchenwald". Aufgrund der Nähe zum geplanten Vorhaben wurde gemäß § 34 (1) BNatSchG im Rahmen einer FFH-Vorprüfung beurteilt, ob das geplanten Vorhaben verträglich ist mit den Schutz- und Erhaltungszielen dieses Gebiets. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets und von charakteristischen Arten der prägenden Lebensraumtypen nicht verursacht werden. Kumulationseffekte sind aufgrund der nicht herbeigeführten Beeinträchtigungen ebenso ausgeschlossen.

3.12 Nachrichtliche Übernahmen und sonstige Hinweise

3.12.1 Schifffahrt

Hinsichtlich der Belange der Schifffahrt ist folgendes zu berücksichtigen:

Anlagen und ortsfeste Einrichtungen aller Art dürfen gemäß § 34 Abs. 4 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in der derzeit gültigen Fassung weder durch ihre Ausgestaltung noch durch ihren Betrieb zu Verwechslungen mit Schifffahrtszeichen Anlass geben, deren Wirkung beeinträchtigen, deren Betrieb behindern oder die Schiffsführer durch Blendwirkungen, Spiegelungen oder anders irreführen oder behindern. Wirtschaftswerbung in Verbindung mit Schifffahrtszeichen ist unzulässig.

Von der Wasserstraße (Ostsee) aus sollen ferner weder rote, gelbe, grüne, blaue noch mit Natriumdampf-Niederdrucklampen direkt leuchtende oder indirekt beleuchtete Flächen sichtbar sein. Anträge zur Errichtung von Leuchtreklamen usw. sind dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee zur fachlichen Stellungnahme vorzulegen.