1.3.2 Festsetzungen des Bebauungsplans
In der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 werden folgende für die Umweltbelange relevante Festsetzungen getroffen:
- Das Plangebiet ist vollständig Sonstiges Sondergebiet (SO) 'Internat' festgesetzt.
- Die Bebaubarkeit des Sondergebiets wird über die Anordnung mehrerer Baufenster und die Zuordnung einer Grundfläche (GR) in einer Größe von 1.400 m² begrenzt.
- Die Gebäudehöhen (GH) werden auf maximal 120 m Firsthöhe begrenzt.
- Am Westrand ist eine "Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" festgesetzt.
- Mehrere Einzelbäume erhalten eine Erhaltungsfestsetzung.
Über die textlichen Festsetzungen wird die Planung u.a. durch folgende Inhalte ergänzt:
- Beschreibung der zulässigen Nutzungen
- Überschreitbarkeit der zulässigen Grundfläche (bis auf insgesamt 2.600 m²)
- Schutz- und Entwicklungsvorgaben für zu erhaltende Gehölzflächen und Bäume
- Vorgaben zur Dach- und Gebäudegestaltung
- Schutzmaßnahmen für die Bauphase und Einbindung einer Umweltbaubegleitung
- Zuordnungsfestsetzungen für externe Kompensationsmaßnahmen.