1.3.5 Allgemeine Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens
Vor dem Hintergrund der Planinhalte ergeben sich hinsichtlich der zu bewertenden Umweltbelange folgende potenzielle Wirkfaktoren:
Baubedingte Wirkfaktoren (temporär):
- Temporäre Flächeninanspruchnahmen durch Baustellenbetrieb (Bauarbeiten, Baustellenverkehr)
- Entfernung von Vegetation und Abriss von Gebäuden
- Temporäre Emissionen durch Baustellenbetrieb (Lärm, Staub, Licht, optische Reizauslösung durch Bewegung von Menschen und Fahrzeugen)
- Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels
- Unfälle (Leckagen) im Rahmen des Baustellenbetriebs.
Anlagenbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft):
- Flächeninanspruchnahme für die festgesetzten Nutzungen (Bauflächen) ca. 0,43 ha.
- Inanspruchnahme durch
- Versiegelungsflächen auf ca. 0,38 ha
- Grüne Außenanlagen im Bereich des Sondergebiets auf ca. 0,05 ha
- Anwesenheit von maximal 10 m hohen Gebäuden
- Abgrabungen, Aufschüttungen, Bodenaustausch sowie Vermischung von Bodenhorizonten
- Abtransport von Boden, Einbringen von Bodenmaterial anderweitiger Herkunft
- Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Plangebiet aus rund 0,4 ha Versiegelungsflächen
- Einleitung von abgeleitetem Oberflächenwasser in die Vorfluter
Betriebsbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft):
- Durch den Betrieb der Wohnunterkünfte:
- Verbrauch von Wasser und Energie
- Anfall und Entsorgung von Abfall und Abwasser
- Emissionen durch Straßenverkehr (Lärm, Schadstoffe)
- Betriebsbedingte Emissionen (Lärm, Licht, wahrnehmbare Bewegungen)
- Gegebenenfalls Unfälle (Leckagen) im Rahmen der geplanten Nutzungen.