2.2.2.1 Auswirkungen auf Fläche
Auswirkungen | Der Vorhabenstandort wird bereits als Siedlungsfläche genutzt und wird lediglich baulich verdichtet. |
Erhebliche Auswirkungen | - |
Auswirkungen | Der Vorhabenstandort wird bereits als Siedlungsfläche genutzt und wird lediglich baulich verdichtet. |
Erhebliche Auswirkungen | - |
Auswirkungen | Im Bereich der neu geplanten Gebäude, Wege und Stellplätze werden die natürlichen Bodenfunktionen (Lebensraumfunktion, Funktion im Wasserhaushalt, Regulationsfunktion) durch Abgrabung, Versiegelungen oder Verdichtung dauerhaft beeinträchtigt. Neuversiegelungen werden auf bis zu ca. 0,1 ha ermöglicht. Unterhalb der Versiegelungsflächen werden die natürlichen Bodenprozesse größtenteils unterbunden. Aufgrund der Betroffenheit von Böden allgemeiner Bedeutung mit weit weniger als 2 ha Neuversiegelungen sind die Auswirkungen nicht erheblich. |
Erhebliche Auswirkungen | - |
Auswirkungen | Die Planung ermöglicht auf ca. 0,1 ha Neuversiegelungen. Für den Grundwasserhaushalt bedeuten die zusätzlichen Versiegelungen eine erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser aus der Fläche und damit eine Verringerung der Grundwassereinspeisung. Zudem wird eine erhöhte Ableitung von Niederschlagswasser in die Vorflut erwirkt. Aufgrund der geringen Flächengröße sind die Auswirkungen allerdings nicht erheblich. Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser wurde ein Regenwasserkonzept einschließlich einer Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz nach dem Regelwerk A-RW 1 erstellt (IGN 2023). Zur Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf den Wasserhaushalt werden Versiegelungsflächen auf das erforderliche Maß begrenzt und Oberflächenbefestigungen in wassergebundener Weise oder mit Pflaster mit dichten Fugen vorgeschrieben. Das Oberflächenwasser der Wege und Stellplätze wird weiterhin in den anschließenden Grünflächen versickern und verdunsten. Der Dachablauf fließt entsprechend der bisherigen Vorgehensweise in die westlich gelegenen abflusslosen Teiche. Im Ergebnis wird das geplante Vorhaben vor dem Hintergrund der A-RW 1 dem Fall 1 des "weitgehend natürlich eingehaltenen Wasserhaushalts" zugeordnet. |
Erhebliche Auswirkungen | - |