Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2.7 Auswirkungen auf Tiere

AuswirkungenDie Flächeninanspruchnahme von ca. 0,1 ha durch neue Gebäude und Versiegelungsflächen an einem bereits durch Siedlung geprägten Standort bedeutet allgemein einen geringfügigen Lebensraumverlust von Tierlebensräumen allgemeiner Bedeutung. Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens ist die Beseitigung von Bäumen und Gebüschen sowie der Abbruch von Gebäuden erforderlich. Hiervon betroffen sind insbesondere Brutvögel und ggf. vorhandene Fledermausquartiere besonderer Bedeutung. Auch mögliche Beeinträchtigungen durch Intensivierung der nächtlichen Beleuchtung können entstehen. Im Rahmen eines Fachbeitrags Artenschutz wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ausgearbeitet, die im Rahmen der Vorhabenumsetzung zu berücksichtigen sind, so dass artenschutzrechtliche Verbote nicht ausgelöst werden.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.2.8 Berücksichtigung der Wirkungsgefüge zwischen den Belangen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima

Gemäß § 1 Ab. 6 Nr. 7 Buchstabe a) sind die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen den Belangen "Tiere", "Pflanzen", "Fläche", "Boden", "Wasser", "Luft" und "Klima" zu bewerten. Die Zusammenhänge sind vielfältig und vielfach auch nicht einschätzbar oder bislang unbekannt. Eine vollständige Darstellung des Wirkungsgefüges in allen Einzelheiten ist aus diesen Gründen nicht möglich.

In der folgenden Beziehungsmatrix sind zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen zwischen den typischen Aspekten der Umwelt dargestellt. Als Grundlage für das Kapitel 2.2.4 "Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes" sind auch die Belange "Biologische Vielfalt", "Mensch" und "Kulturgüter" in die Matrix mit einbezogen.

Aufgrund der Wirkungsgefüge können Auswirkungen auf einen Umweltbelang (z.B. Boden) Auswirkungen auf einen anderen Umweltbelang (z.B. Wasser) nach sich ziehen. Die bekannten Wirkungsgefüge wurden bei der Zusammenstellung der vorangegangenen Kapitel 2.2.2.1 bis 2.2.2.7 grundlegend bereits berücksichtigt. In Kapitel 2.2.4 "Auswirkungen der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes" werden einzelne mögliche Auswirkungen auf Wechselwirkungen sowie deren Folgen auf die Umwelt beispielhaft beschrieben.

Tab. 2: Wechselwirkungen zwischen den Aspekten der Umwelt

UmweltaspekteMensch
ABBodenWasserKlima/LuftTiere + PflanzenBiologische VielfaltLandschaftFlächeKulturgüterWohnen Erholung
Boden
Wasser
Klima / Luft
Tiere + Pflanzen
Landschaft
Biologische Vielfalt
Fläche
Kulturgüter
Wohnen
Erholung

A beeinflusst B: ■ stark ● mittel • wenig ― gar nicht

2.2.2.9 Auswirkungen auf Biologische Vielfalt

AuswirkungenDas Vorhaben findet auf einer durch Siedlungsnutzung vorbelasteten Fläche weitgehend allgemeiner besondere Bedeutung für das Schutzgut biologische Vielfalt statt. Die Fällung von Bäumen sowie der Abbruch von Gebäuden kann potenziell zu Beeinträchtigung von besonders und streng geschützten Tierarten (Brutvögel und Fledermäuse) führen. Durch geeignete Maßnahmen wird im Rahmen der Vorhabenumsetzung ein Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen vermieden.
Erhebliche Auswirkungen-