Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.11.3 Prüfung der Anwendung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes bei möglichen erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten

Natura 2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt.

2.2.11.4 Prüfung bezüglich der Berücksichtigung von Maßnahmen bezüglich des Klimawandels

Gemäß § 1 a Abs. 5 BauGB ist zu prüfen, ob den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken sowie durch Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen wird.

Folgende Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, können dem Bebauungsplan Nr. 5 zugeordnet werden:

  • Erhalt von prägenden Bäumen (Schutz für das Lokalklima Anpassung an zunehmende Trockenphasen)
  • Das anfallende Niederschlagswasser wird ausschließlich versickert und verdunstet (Sicherung des Wasserangebots für Pflanzen Anpassung an zunehmende Trockenphasen; Schaffung von Verdunstungsflächen Verminderung der Veränderung des Lokalklimas in Richtung eines trockenen Siedlungsklimas).

2.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen sowie Überwachungsmaßnahmen