2.2.11.3 Prüfung der Anwendung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes bei möglichen erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten
Natura 2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt.
Natura 2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt.
Gemäß § 1 a Abs. 5 BauGB ist zu prüfen, ob den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken sowie durch Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen wird.
Folgende Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, können dem Bebauungsplan Nr. 5 zugeordnet werden: