Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.1 Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Im Folgenden werden die über Festsetzungen bzw. anderweitige Regelungen sowie für nachfolgende Planungsebenen vorgeschlagene Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Verhinderung von nachteiligen Umweltauswirkungen aufgelistet. Dabei werden folgende Zuordnungen verwendet:

  • Verringerung: Begrenzung von Umweltauswirkungen durch eine allgemeine Begrenzung des Ausmaßes des geplanten Vorhabens (z.B. über Fläche, GRZ, Gebäudehöhe oder Lärmpegel).
  • Verhinderung: Unterbinden von Umweltauswirkungen, die sich durch die Wirkfaktoren spezieller Planinhalte ergeben. Die Unterbindung kann über die Planung eines zusätzlichen Vorhabenbestandteils (z.B. Zaun oder Hecke zum Schutz gegenüber Betreten/Befahren), oder über einen Ausschluss spezieller Vorhabenumsetzungen (z.B. Verbot blendende Dacheindeckung) erfolgen.
  • Vermeidung: Standörtliche Begrenzung von Beeinträchtigungen. (z.B. Auswahl konfliktarmer Flächen für das Bauvorhaben, Erhaltungsfestsetzungen für Bäume und Gehölzbestände).

Maßnahmen, die dazu dienen, mögliche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf ein unerhebliches Maß zu begrenzen, sind durch Fettschrift hervorgehoben.

Maßnahmen, die dazu dienen, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden werden, sind als artenschutzrechtliche Maßnahmen (Ar) gekennzeichnet.

Maßnahmen, die dazu dienen, Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope zu vermeiden, sind als biotopschützende Maßnahme (B) gekennzeichnet

2.3.1.1 Festsetzungen

MaßnahmeFunktion
Einzelne prägende Bäume bleiben erhalten und werden dauerhaft gesichert (Schutz Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Landschaft/Ortsbild)Vermeidung
Der in das Sondergebiet hineinreichende naturnahe Gehölzbestand an der oberen Böschung bleibt erhalten (Schutz Boden, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Landschafts-/Ortsbild)Vermeidung
Die Niederung einschließlich ihrer Böschung und die Lindenalle werden während der Bauphase mit einem festen Bauzaun geschützt (Schutz Pflanzen, Tiere, Landschaft, Biotopschutz)Verhinderung (B)
Die Gebäudehöhen werden durch Festsetzungen auf ein Höchstmaß begrenzt und orientieren sich an den Bestandsgebäuden (Schutz des Landschaftsbildes und des Gartendenkmal)Verringerung
Für die Umsetzung der geplanten Vorhaben wird eine Umweltbaubegleitung vorgeschrieben (Schutz Pflanzen, Tiere, Landschaft, gesetzlich geschützte Biotope, Artenschutz)Verhinderung

2.3.1.2 Hinweise

Der Bebauungsplan gibt Hinweise auf weitere Maßnahmen, die im Rahmen weiterer eigenständiger Rechtsvorschriften zu beachten sind.

HinweisRechtsgrundlage
Artenschutzrechtliche Hinweise bezüglich einzuhaltender und umzusetzender Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (Bauzeiten, faunaverträgliche Beleuchtung, Fledermausquartiere, fledermauskundliche Begleitung)Besonderer Artenschutz (Ar)
Vorgaben zum WaldabstandLWaldG
Hinweis auf erforderliche denkmalrechtliche GenehmigungenDSchG