2.3.1.2 Außerhalb des Plangeltungsbereichs
Ausgleichsmaßnahme | Hintergrund |
Naturnahe Aufforstung in der Gemeinde Güby | Eingriffsregelung |
Ausgleichsmaßnahme | Hintergrund |
Naturnahe Aufforstung in der Gemeinde Güby | Eingriffsregelung |
Maßnahme | Umweltbelang |
Die Gemeinde Güby überwacht die Durchführung einer Umweltbaubegleitung | Pflanzen, Tiere, Landschaft, gesetzlich geschützte Biotope, Artenschutz |
Ziel des geplanten Vorhabens ist die Bereitstellung zusätzlicher Schülerzimmer für den Internatsbetrieb. Eine standörtliche Prüfung erfolgte bereits in der 6. Änderung des Flächennutzungsplans.
Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung wurden unter Beteiligung mehrerer Fachbehörden (u.a. Denkmalschutz, Naturschutz, Forst, Bauamt) zunächst drei Varianten entwickelt und auf ihre grundsätzliche Umsetzbarkeit überprüft. Dabei wurden unterschiedliche Gebäudeformen und Gebäudeanordnungen betrachtet, wie z.B. die Errichtung eines 7-geschossigen Turms, ein größerer Anbau am Buchenhaus sowie eine Variante mit Abriss des Buchenhauses und zwei neuen Baukörpern. Am Ende weiterer Entwicklungen wurde sich für das hier betrachtete Planvorhaben entschieden. Damit konnten Konflikte anderweitiger Varianten, die z.B. mit Eingriffen in Waldflächen, Annäherungen an das FFH-Gebiet, ein Hineinbauen in die Böschung zur Niederung oder innerhalb der denkmalgeschützten Parkanlage weit sichtbarer Gebäude verbunden gewesen wären, vermieden werden.
Am Ende folgten geringfügige Korrekturen der Gebäudepositionierung, um dem forstrechtlichen Waldabstand Rechnung zu tragen.