4.1 Standortalternativen
Die Gemeinde Owschlag hat im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes eine umfassende Standortalternativenprüfung vorgenommen. Dabei wurden insgesamt 6 Bereiche im westlichen Gemeindegebiet auf ihre potentielle Eignung als zukünftiges Gewerbegebiet untersucht. Im Ergebnis wurden einer Potenzialfläche eine gute Eignung, zwei Flächen eine gute bis mittlere Eignung, einer Fläche ein mittlere, einer Fläche eine mittlere bis geringe und einer Fläche eine geringe Eignung bescheinigt. Flächen mit einer guten bis mittleren bzw. mit einer mittleren Eignung für eine gewerbliche Entwicklung stehen demnach lediglich im Westen der Ortslage Owschlag, südlich der L 256 zur Verfügung. Im Einzelnen wird auf die Standortalternativenprüfung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Owschlag verwiesen.
Aus der Flächenbetrachtung der Standortalternativenprüfung ergibt sich, dass es zu den beabsichtigten Planflächen im Westen der Ortslage Owschlag (Flächen 3 und 4) keine vertretbare Alternative gibt, um dem mit dieser Bauleitplanung verfolgten vorrangigen Ziel der Gemeinde Owschlag, die Grundlagen für die weitere gewerbliche Entwicklung der Gemeinde zu schaffen, zu entsprechen.
Zudem ist der Gartenbaubetrieb im nördlichen Plangebiet bereits viele Jahre ansässig. Ehemalige Lagerflächen, die der Gartenbaubetrieb nicht benötigt und die zuletzt brachlagen, können im Rahmen der Planung umgenutzt werden. Damit findet die gewerbliche Entwicklung zum Teil auf bereits vorbelasteten Flächen statt, was an einem alternativen Standort voraussichtlich nicht möglich wäre.