Planungsdokumente: B-Plan Nr. 24 "Erweiterung Gewerbegebiet Kampkoppel" Gemeinde Owschlag

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1 Standortalternativen

Die Gemeinde Owschlag hat im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes eine umfassende Standortalternativenprüfung vorgenommen. Dabei wurden insgesamt 6 Bereiche im westlichen Gemeindegebiet auf ihre potentielle Eignung als zukünftiges Gewerbegebiet untersucht. Im Ergebnis wurden einer Potenzialfläche eine gute Eignung, zwei Flächen eine gute bis mittlere Eignung, einer Fläche ein mittlere, einer Fläche eine mittlere bis geringe und einer Fläche eine geringe Eignung bescheinigt. Flächen mit einer guten bis mittleren bzw. mit einer mittleren Eignung für eine gewerbliche Entwicklung stehen demnach lediglich im Westen der Ortslage Owschlag, südlich der L 256 zur Verfügung. Im Einzelnen wird auf die Standortalternativenprüfung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Owschlag verwiesen.

Aus der Flächenbetrachtung der Standortalternativenprüfung ergibt sich, dass es zu den beabsichtigten Planflächen im Westen der Ortslage Owschlag (Flächen 3 und 4) keine vertretbare Alternative gibt, um dem mit dieser Bauleitplanung verfolgten vorrangigen Ziel der Gemeinde Owschlag, die Grundlagen für die weitere gewerbliche Entwicklung der Gemeinde zu schaffen, zu entsprechen.

Zudem ist der Gartenbaubetrieb im nördlichen Plangebiet bereits viele Jahre ansässig. Ehemalige Lagerflächen, die der Gartenbaubetrieb nicht benötigt und die zuletzt brachlagen, können im Rahmen der Planung umgenutzt werden. Damit findet die gewerbliche Entwicklung zum Teil auf bereits vorbelasteten Flächen statt, was an einem alternativen Standort voraussichtlich nicht möglich wäre.

4.2 Planungsalternativen

Die im Bebauungsplan dargestellte Umsetzung berücksichtigt weitgehend die vorhandenen Knicks und das Hügelgrab. Die vorgesehenen Knickverschiebungen sind in der Aufwertung des Grabhügels und seines archäologisch relevanten Umfeldes begründet. Bei diesen Eingriffen werden die vorhandenen Überhälter ebenso berücksichtigt wie der wertvolle Heidebestand im Bereich des Hügelgrabes.

Für den Knick südlich der Gewerbeflächen sind verschiedene Varianten geprüft worden, da bei einem Heranrücken der baulich genutzten Flächen Beeinträchtigungen des geschützten Biotopes nicht auszuschließen sind. Eine alternative Planung, bei der der Knick unter Berücksichtigung entsprechend großer Mindestabstände und Schutzstreifen als geschütztes Biotop erhalten werden kann, ist zugunsten einer flächenhaften Erschließung verworfen worden. Mit der vorgesehenen Knickentwidmung wird der dichte Gehölzbewuchs am Rand des Plangebietes jedoch erhalten und dient weiterhin als Lebensraum heimischer Tierarten und der Einbindung in das Landschaftsbild. Die Eingriffe in das Knicknetz werden so weit wie möglich innerhalb des Planbereiches ausgeglichen.

Die Belange des Denkmalschutzes sind im Vorwege zwischen der Gemeinde und dem Archäologischen Landesamt abgestimmt und entsprechend berücksichtigt worden. Eine Planungsalternative ergibt sich an dieser Stelle nicht.

5 Zusätzliche Angaben