3.4.4 Baumpflanzungen Gewerbegrundstücke
Auf den Gewerbegrundstücken ist je angefangene 800 m² befestigter Grundstücksfläche ein standortgerechter Laubbaum gepflanzt und dauerhaft erhalten werden. Diese Maßnahme soll zum einen zur Eingrünung der gewerblich genutzten Flächen beitragen. Zum anderen soll die Verdunstung im Plangebiet erhöht und die Luftqualität verbessert werden.
Gepflanzt werden mittel- bis großkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von mind. 16 cm. Folgende Arten können für die Pflanzung in Betracht kommen:
Stiel-Eiche (Quercus robus), Rot-Buche (Fagus sylvatica), Sandbirke (Betula pendula), Hainbuche (Carpinus betulus), Spitz-Ahorn (Acer platanoides) oder Eberesche (Sorbus aucuparia). Bei dieser Aufzählung handelt es sich um eine Auswahlliste.