3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Bauweise
Innerhalb des Sondergebietes bleibt es bei der abweichenden Bauweise, nach der auch Gebäude mit mehr als 50 m Länge zulässig sind. Die Baugrenzen halten die erforderlichen Mindestabstände zu den Nachbargrenzen ein.
Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt, die sich an dem geplanten Baukörper orientieren.