Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

Voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung

  • Wirkungen auf Brutvögel

Die hier vorkommenden Vögel gehören sämtlich zu den relativ störungsunempfindlichen Arten, die regelmäßig im Siedlungs(rand)bereich vorkommen. Störwirkungen der Baumaßnahmen im Untersuchungsgebiet werden kaum weiterreichen als der Umfang der Baustelle. Es kommt also nicht zu weit reichenden Störungen.

Die „Arten mit großen Revieren“ können in die Umgebung ausweichen. Diese Arten gehören zu den Arten, deren Bestand in Schleswig-Holstein zunimmt oder auf relativ hohem Niveau stabil ist. Sie verlieren mit dem Acker nur unbedeutende Nahrungsräume. Im Umfeld sind genug ähnliche Lebensräume vorhanden, so dass die ökologischen Funktionen erhalten bleiben. Zudem werden durch die Ausgleichsfläche im Nordwesten weitere Lebensräume geschaffen.

Für die Offenland- und Saumvögel verändert sich durch das Vorhaben stellenweise die Charakteristik der Säume am Rand des neuen Gewerbegebietes von einer Gebüsch-Offenland-Grenze zu einem Gehölzrand mit angrenzenden Gewerbeflächen. Zu erwarten wäre dort der Verlust der Arten, die ihren Lebensraum an der Gebüsch-Offenland-Grenze haben. Es kommt somit voraussichtlich zum Verlust von Revieren der Dorngrasmücke und eines Teiles der Nahrungsreviere des Fasans. Sie verlieren den von ihnen bevorzugten Saum aus Gebüschen zu offenen Flächen. Mit dem Knickausgleich sowie den begleitenden Knickschutzstreifen entstehen neue Säume und die Funktionen der Säume bleiben erhalten. In den überprägten Zierflächen des geplanten Gewerbegebiets kommen sie voraussichtlich nicht mehr vor. Mit der geplanten Ausgleichsfläche nördlich der Bummerei werden zudem Ausgleichsmöglichkeiten geschaffen, die die ökologischen Funktionen der verloren gehenden Säume übernehmen. Die Bauzeit bis zur vollständigen Nutzung des Gewerbegebietes mit ihrem erhöhten Angebot an jungen Ruderalflächen bietet diesen Arten zwischenzeitlich brauchbare Teillebensräume, die das Ausweichen erleichtert.

Die übrigen Gehölzvögel erfahren keinen Verlust von Gehölzen, der zur Verminderung der Anzahl von Revieren führt. Die Veränderungen können von den hier vorkommenden, anpassungsfähigen Arten, die noch überwiegend im Bestand zunehmen oder auf sehr hohem Niveau stabil sind, aufgefangen werden und mit dem neuen Knick und eventuellen neuen Gehölzrändern um ein Rückhaltebecken wird der Verlust des mittleren Knicks kompensiert. Die ökologischen Funktionen im Sinne des § 44 (5) BNatSchG bleiben damit im räumlichen Zusammenhang erhalten.

In Tabelle 8sind die Wirkungen auf die Arten dargestellt.

Art (Anzahl)Wirkung des VorhabensFolgen der Vorhabenswirkungen
Arten mit großen Revieren Verlust eines geringen Teiles des Nahrungsraumes. Kompensation durch die Ausgleichsfläche im Nordwesten.Keine Beschädigung von Revieren
Offenland- und Saumvögel (Dorngrasmücke, Fasan)Verlust von Teilen des Brut- und Nahrungshabitats. Kompensation durch die Ausgleichsfläche im Nordwesten.Ausweichen möglich durch neue Ausgleichsfläche im Nordwesten
Übrige GehölzvögelKein Verlust von kompletten Revieren. Ausweichen möglich

Tabelle 8: Vorhabenwirkungen auf Brutvögel

  • Wirkungen auf Fledermäuse

Potenzielle Quartierbäume, die Überhälter in den Knicks, bleiben überwiegend erhalten. Es gehen lediglich zwei Überhälter im mittleren Knick mit geringem Potenzial für Tagesverstecke oder kleine Sommerquartiere verloren. Solche Quartiere können durch die Installation künstlicher Quartiere technisch zuverlässig kompensiert werden, so dass dann die ökologischen Funktionen weiterhin gewährleistet sind.

Bei Rodungen der Quartiersbäume im mittleren Knick kann es zu Verletzungen oder Tötungen von Individuen kommen. Zur Vermeidung muss die Fällung eines solchen Baumes zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Fledermäuse ihre Sommerquartiere verlassen und ihre Winterquartiere aufgesucht haben, da dann nicht mit einem aktuellen Besatz durch Fledermäuse zu rechnen ist. Die Fällfristen sind einzuhalten.

Die potenzielle Nahrungsfläche mittlerer Bedeutung wird mit der Beseitigung des mittleren Knicks nur mäßig verkleinert und langfristig mit dem Knickausgleich kompensiert. Mit der Schaffung eines Regenwasserrückhaltebeckens und den Saumstreifen entlang der Grabenentrohrung (M7) wird eine potenziell bedeutendere Nahrungsquelle für Fledermäuse geschaffen, so dass für eventuell in der Nachbarschaft vorhandene Fledermausquartiere und deren Fledermauspopulationen kein Nahrungsmangel auftreten wird.

Erhebliche Störungen durch baubedingte Wirkfaktoren sind nicht anzunehmen, wenn diese im üblichen Rahmen erfolgen.

Artenschutzprüfung: Prüfung des Eintretens der Verbote nach § 44 BNatSchG

Die zutreffenden Sachverhalte werden dem Wortlaut des § 44 (1) BNatSchG stichwortartig gegenübergestellt.

Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten (Zugriffsverbote)

  • wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
  • Dieser Tatbestand tritt nicht ein, wenn die Arbeiten zur Baufeldräumung im Winterhalbjahr und außerhalb der Brutzeit der Vögel beginnen (allgemein gültige Regelung § 39 BNatSchG). Ein entsprechender Hinweis auf die Vorschriften für Fäll- und Rodungsarbeiten wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Um hinsichtlich der Fledermäuse sicher zu gehen, müsste Rodungen von Überhältern im mittigen Knick auf Frostphasen in den kältesten Monaten Dezember – Februar beschränkt werden oder ggf. das Vorkommen vor der Fällung überprüft werden.
  • wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
  • Dieser Tatbestand wird nicht erfüllt, da die Arbeiten zur Baufeldräumung (z.B. Rodung von Gehölzen, Abschieben des Oberbodens) keine Störungen verursachen, die nicht schon unter Nr. 1 (oben) oder Nr. 3 (unten) behandelt wird. Der Baubetrieb führt nicht zu erheblichen Störungen der umgebenden Tierwelt der Gärten. Störungstatbestände nach § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG treten durch das Bauvorhaben für die Fledermausfauna nicht ein.
  • Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
  • Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Vogelarten werden nicht beschädigt. Potenzielle Lebensstätten von Fledermäusen werden nur zerstört, wenn Überhälter in den Knicks gefällt werden.
  • wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
  • keine Pflanzenarten des Anhangs IV vorhanden.

Bei einer Verwirklichung des Vorhabens kommt es demnach nicht zum Eintreten eines Verbotes nach § 44 (1) BNatSchG (Beschädigung von Fortpflanzungsstätten von Fledermäusen). Damit würde zur Verwirklichung des Vorhabens voraussichtlich keine Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG erforderlich.

Durch die in Kap. 7.3.3 beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen (Knickausgleich und Grünlandneubildung im Plangebiet und auf externen Flächen in der Nähe des Vorhabens s. Tabelle 3) wird sichergestellt, dass die ökologischen Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten weiterhin erhalten bleiben. Entsprechend ihrer Zielsetzung werden diese Maßnahmen als CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality = vor Beginn des Verlustes wirksame Ausgleichsmaßnahme) bezeichnet. Sie sind, wenn erforderlich, ggf. zeitlich vorgezogen zu realisieren, um zum Zeitpunkt der Beeinträchtigung wirksam sein zu können. Das gilt besonders bei gefährdeten Arten, denn auch ein zeitlich vorübergehender Verlust der Funktionen der betroffenen Lebensstätte kann nicht hingenommen werden, da dann eine Verschlechterung der Gesamtsituation im räumlichen Zusammenhang zu befürchten ist. Im hier vorliegenden Fall sind jedoch nur weit verbreitete, ungefährdete Arten betroffen. Eine vorgezogene Maßnahme ist hier nicht erforderlich.

Falls Überhälter gerodet werden, kann es zur Zerstörung von potenziellen Sommerquartieren kommen. Um die ökologischen Funktionen dieser Quartiere weiterhin im räumlichen Zusammenhang zu gewährleisten, müssten künstliche Quartiere in der Umgebung bereitgestellt werden.

Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen (Zusammenfassung)

Zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen werden folgende Festsetzungen getroffen:

  • Keine Rodung von Gehölzen in der Brutzeit (01. März bis 30. September, allgemein gültige Regelung § 39 BNatSchG),
  • Erhalt der vorhandenen Knicks am West-, Nord- und Ostrand (Festsetzung Nr. 5.15) bis auf schmalere Durchbrüche für geplante Wegeanbindungen (Anbindung des geplanten Gewerbegebietes an das vorhandene Gewerbegebiet über Planstraße B, Anbindung des neuen Wanderweges an die Straße Bummerei, Anbindung einer vorhandenen Wegeverbindung an Planstraße C, Verbindungsweg zwischen den beiden Regenrückhalteanlagen),
  • Festsetzung von Begrünungen auf den privaten Gewerbeflächen: Anpflanzen von 1 Laubbaum pro 200 qm Grundstücksfläche, Anpflanzen von 1 Laubbaum/6 Stellplätzen, Anlage von 5m breiten Grünstreifen parallel zum öffentlichen Straßenraum (Festsetzung Nr. 5.1-3, 5.5);
  • Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung (Festsetzung Nr. 5.4) auf 80 % aller Flachdächer von Haupt- und Nebengebäuden (Ausnahme: technische Aufbauten sowie Attika-Randstreifen),
  • Maßnahmenfläche M1, M5 und M8: Festsetzung von Knickschutzstreifen und ruderalen Säumen am West-, Nord- und Ostrand (Festsetzung Nr. 5.7);
  • Maßnahmenfläche M2: Festsetzung der Anlage von Extensivgrünland und der Bepflanzung mit 50 Obstbäumen am Nordrand (Obstwiese, Festsetzung Nr. 5.8);
  • Maßnahmenfläche M3: Festsetzung einer Knickneuanlage am Nordostrand (Festsetzung Nr. 5.9);
  • Maßnahmenfläche M4: Festsetzung einer Knicknachverdichtung mit Überhältern im Bestandsknick am Ostrand (Festsetzung Nr. 5.10);
  • Maßnahmenfläche M5: Festsetzung der Pflanzung einer dichten Reihe aus Laubbäumen im Grüngürtel am Ostrand zwischen GE-Flächen und Wanderweg (Festsetzung Nr. 5.11);
  • Maßnahmenfläche M6: Festsetzung der Anlage von Extensivgrünland und der Bepflanzung mit einer dichten Reihe aus Laubbäumen am Südrand (Festsetzung Nr. 5.12);
  • Maßnahmenfläche M7: Festsetzung der Anlage eines Feldgehölzes am entrohrten Graben (Festsetzung Nr. 5.13);
  • Festsetzung von 17 Straßenbäumen in Planstraße A (Festsetzung Nr. 5.14);
  • Festsetzung einer externen Kompensationsfläche nördlich der Straße Bummerei (Extensivgrünland und Knickneuanlagen, Festsetzung Nr. 5.16);
  • Sicherung von weiteren Knickneuanlagen im Rahmen eines Ökokontos.
  • Bereitstellung von künstlichen Quartieren für Fledermäuse in benachbarten Bäumen, wenn Überhälter gerodet werden (3 Stück je gerodetem Baum, da es sich nur um geringes Potenzial handelt). Innerhalb des Plangebietes wäre es am sinnvollsten, die künstlichen Quartiere in Bäumen am Nord- oder Ostrand zu installieren, sonst auch an weiteren Knicküberhältern der Umgebung. Da unter den potenziell vorhandenen Fledermausarten auch gefährdete Arten vorkommen können, müssen die Kompensationsmaßnahmen vorgezogen, d.h. vor dem Verlust der potenziellen Quartiere bereitgestellt werden.

7.3.5. Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft

Ausgangssituation

Klima: Lt. Klimareport Schleswig-Holstein (DWD 2023) besteht die Tendenz, dass Wetter-Phänomene, die bisher als außerordentlich und selten galten, häufiger vorkommen und sich in ihrer Stärke intensivieren. Jahresmitteltemperaturen steigen, Winter werden wärmer und feuchter, Sommer trockener und heißer und Starkregenereignisse können heftiger und häufiger werden. Diese Folgen können erhebliche Schäden für Menschen, Tiere, Gebäude, Landwirtschaft und Umwelt verursachen. Die langfristige Änderung der klimatischen Bedingungen ist stark beeinflusst durch den von Menschen verursachten Klimawandel, also die Erhöhung der Treibhausgaskonzentrationen und die Änderungen der Landnutzung.

Um sich gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels besser zu rüsten, wird derzeit von den Kommunen des Mittelzentrums Sachsenwald (Reinbek, Glinde, Wentorf) ein Konzept zur Anpassung an die Klimafolgen erarbeitet. Es sollen die konkreten Betroffenheiten vor Ort analysiert, Maßnahmen erarbeitet und am Ende eine Gesamtstrategie entwickelt werden. Im Fokus stehen die Handlungsfelder Biodiversität und Stadtgrün, Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft, menschliche Gesundheit, Katastrophenschutz sowie Stadtentwicklung und Bauleitplanung.

Im Rahmen der Konzepterarbeitung werden auch genauere flächenbezogene Klimadaten aufbereitet, die dann vorhabenbezogen ausgewertet werden können. Bis dato liegen jedoch noch keine veröffentlichten genaueren Daten zu den (mikro)klimatischen Verhältnissen im Plangebiet bzw. im Umfeld vor. Es ist anzunehmen, dass sich das Mikroklima im Bereich der derzeit unversiegelten landwirtschaftlichen Flächen mit guter Durchlüftung und Verdunstungskühlung deutlich vom Mikroklima der westlich und südlich der Sachsenwaldstraße angrenzenden Gewerbegebiete mit hoher Versiegelungsrate unterscheidet. Letztere werden sich bei hohen Temperaturen aufgrund der geringen Grünanteile und fehlender Beschattung schneller und stärker aufheizen als das grüne unbebaute Umfeld.

Genauere Angaben zur Luftqualität im Plangebiet liegen derzeit ebenfalls nicht vor.

Voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung

Jede Bebauung bzw. Versiegelung von bisher offenen und/ oder mit Vegetation bestandenen Flächen bewirkt eine mikroklimatische Veränderung der bestehenden Situation. So wird die geplante Bebauung bzw. die Flächenversiegelung die oben beschriebene bioklimatische Belüftungs- und Verdunstungsfunktion des Plangebiets voraussichtlich graduell negativ verändern. Um den o.g. Aufheizungseffekten möglichst entgegenzuwirken, sollen alle nicht versiegelten Bereiche im Gewerbegebiet als Vegetationsflächen mit einer möglichst hohen Verdunstungskühlung ausgebildet werden. Dies erfolgt durch die geplanten Grün- und Ausgleichsflächen im Plangebiet wie die Knicks und Knickschutzstreifen, die Obstwiese, das Extensivgrünland mit Baumreihen, die Grünachse am Ostrand mit ruderalen Säumen und Baumreihen, die Straßenbäume sowie durch die Anpflanzungen im Bereich der privaten Gewerbeflächen.

Einen weiteren Beitrag zur Minimierung der Beeinträchtigungen für das Mikroklima kann die geplante extensive Dachbegrünung bewirken. Dadurch wird Oberflächenwasser zurückgehalten, verdunstet und verzögert an die Kanalisation abgegeben werden. So können Abflussspitzen in der Kanalisation gemindert bzw. über die Verdunstung das örtliche Mikroklima optimiert werden. Die Dachflächen müssen zu 80 % extensiv begrünt werden.

Die Luftgüte wird sich durch die geplante Bebauung voraussichtlich nicht erheblich verschlechtern.

Vermeidung, Minderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen werden folgende Festsetzungen getroffen:

  • Erhalt eines großen Teils der vorhandenen Vegetationsstrukturen,
  • Festsetzung von Vegetationsstrukturen auf den privaten Gewerbeflächen zur Steigerung der Verdunstungsrate und zum Rückhalt von Oberflächenwasser: extensive Dachbegrünung, Anpflanzen von Bäumen, Anlage von 5m breiten Grünstreifen parallel zum öffentlichen Straßenraum;
  • Festsetzung von Straßenbäumen;
  • Festsetzung von weiteren Vegetationsstrukturen innerhalb der Maßnahmenflächen M1-7 zur Steigerung der Verdunstungsrate und zum Rückhalt von Oberflächenwasser: Knickschutzstreifen, ruderale Säume, Extensivgrünland, Obstbaumpflanzungen, Knickneuanlage, Knicknachverdichtung mit Überhältern, Pflanzung von Überhältern und Baumreihen, Grabenentrohrung;

7.3.6. Schutzgut Landschaft

Ausgangssituation

Das Plangebiet liegt wie bereits in Kap. 7.3.3 beschrieben im direkten Übergang zwischen landwirtschaftlich geprägter Kulturlandschaft und dem westlich und südlich der Sachsenwaldstraße angrenzenden Gewerbegebiet am Senefelder Ring. Den Übergang bildet ein baumgeprägter Knick, der im nördlichen Abschnitt eine zusammenhängende Vegetationsstruktur mit einem westlich angrenzenden kleineren Waldstück bildet.

Zusammen mit weiteren in Nord-Süd-Richtung sowie jeweils einem am Nord- und am Südrand des Plangebietes verlaufenden Knick gehören die Bestandsknicks zu einem Gebiet mit einem relativ dichten Knicknetz. Dieses erstreckt sich nördlich und südlich der Bummerei bis zur Königstraße bzw. zum Ortsteil Schönningstedt. Insbesondere nördlich der Bummerei findet sich ein Knicknetz mit Knickabständen von überwiegend unter 80m. Am nordöstlichen Rand des Plangebietes fehlt ein begrenzender Knick. Der ehemalige Verlauf des Knicks bis zur Bummerei ist vor Ort noch erkennbar.

Bei den Knicks im Plangebiet handelt es sich um in der Region typische und prägende Landschaftselemente der Kulturlandschaft, die gem. § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören.

Die Topographie im Plangebiet ist relativ eben ausgeprägt. Die derzeitigen Geländehöhen liegen zwischen ca. 43 m NHN im Norden und ca. 37,5 m NHN im Südwesten.

Im nordwestlichen Teil des Plangebietes verläuft eine Hochspannungsleitung. Die Maststandorte liegen nicht im Plangebiet.

Voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung

Die Überplanung der landwirtschaftlichen und durch ortstypische Knicks gekammerten offenen Flächen zu einem dicht bebauten Gewerbegebiet wird eine deutliche Veränderung des Ortsbildes bewirken. Durch die Erhaltung der rahmenden Knicks auf allen Seiten des Plangebietes wird annähernd eine landschaftliche Einbindung der zukünftigen überwiegend großmaßstäblichen Neubebauung erreicht. Die derzeitige offene Flanke an der Nordostseite des Plangebietes soll durch eine Knickneuanlage bzw. eine Knickverschiebung des überplanten mittigen Knicks von ca. 270 m Länge geschlossen werden, die mittelfristig – sobald die Bäume groß genug sind – ebenfalls zur optischen Einbindung des Gewerbegebietes beiträgt (Maßnahmenfläche M3).

Der mittige Knick wird überplant und entfällt weitestgehend. Lediglich im Norden kann ein Teilabschnitt des Knicks erhalten werden.

Um eine möglichst gute Sichtverschattung nach Osten in Richtung Neuschönningstedt zu erreichen, soll der Bestandsknick am Ostrand in den Abschnitten, wo nur wenige oder gar keine Überhälter stehen, eine relativ dichte Bepflanzung mit Bäumen erhalten (Maßnahmenfläche M4). Dies gilt auch für den Abschnitt der o.g. Knickneuanlage. Der geplante dichte Besatz mit Bäumen entspricht nicht dem gängigen Überhälter-Abstand von 40- 60 m. Zugunsten einer möglichst optimalen Abschirmung nach Osten soll hier jedoch der Aspekt der Sichtverschattung priorisiert werden, in dem durch einen baumgeprägten Knick eine möglichst dichte grüne Kulisse erzeugt wird.

Ergänzend wird in dem Grüngürtel am Ostrand mit neuem Wanderweg (s. Kap. 7.3.3) eine weitere dichte Baumreihe aus großwüchsigen Bäumen zwischen den Gewerbeflächen und dem Wanderweg gepflanzt, welche die Sichtverschattung zusätzlich ergänzt und optimiert (Maßnahmenfläche M5). Insgesamt entsteht somit ein ca. 13 m breiter Grüngürtel am Ostrand der Gewerbeflächen, der neben seiner Funktion als Lebensraum und Verbundkorridor auch die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes bzw. der landschaftsbezogenen Erholungsnutzung, die mit den gewerblichen Gebäuden einhergeht, minimiert.

Zudem sind am Nord- und Südrand des geplanten Gewerbegebietes weitere naturnahe Grünflächen geplant, die zur landschaftlichen Einbindung beitragen. So wird am Nordrand eine ca. 5.000 qm große Obstwiese angelegt, in der ca. 50 Obstgehölze in einer extensiv gepflegten Wiese gepflanzt werden (Maßnahmenfläche M2).

Am Südrand entsteht ein ca. 10 m breiter Streifen Extensivgrünland, in dem analog zum westlich angrenzenden Grünstreifen im bestehenden Gewerbegebiet eine Reihe aus großkronigen Bäumen gepflanzt wird (Maßnahmenfläche M6).

In Planstraße A ist die Pflanzung von öffentlichen Straßenbäumen vorgesehen. Im Bereich der Planstraße C ist eine Baumreihe auf den privaten Gewerbegrundstücken parallel zur Straße zur vorgesehen.

Im Bereich der privaten Grundstücksflächen erhalten alle Flachdächer eine extensive Dachbegrünung. Zudem ist pro angefangene 200 qm Grundstücksfläche ein Laubbaum zu pflanzen. Bei einer insgesamt ca. 80.000 qm großen Gewerbefläche bedeutet dies das Pflanzen von mind. 400 weiteren Bäumen im Plangebiet.

Zur naturnahen Gestaltung der Freiflächen im Gewerbegebiet trägt weiterhin die geplante Grabenentrohrung mit einer begleitenden Feldgehölzpflanzung auf der Nordseite des Grabens bei. Parallel zum neuen offenen Graben verläuft ein Wanderweg, der sowohl die Planstraße C mit dem neuen Wanderweg am östlichen Ortsrand verbindet (s. auch Kap. 7.3.3). Ggf. wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Verbindung zum bestehenden Wanderweg im westlich des Plangebiets bestehenden Gewerbegebiet hergestellt. Die technische Machbarkeit kann erst mit der Ausführungsplanung zur Planstraße C abschließend beurteilt werden.

Das geplante Regenrückhaltebecken östlich der Gewerbeflächen erhält durch seine natürliche Abdichtung aus dem anstehenden Geschiebemergel sowie durch relativ flache Böschungsneigungen von 1:4 eine naturnahe Ausgestaltung.

Das Sondergebiet Photovoltaik ist mit einer Flächengröße von ca. 1 ha relativ klein. Die Fläche wird durch die umgebenden und zum Erhalt festgesetzten Bestandsknicks an allen vier Seiten bestmöglich abgeschirmt und ist so optimal in die Umgebung eingebunden. Blickbeziehungen auf die max. 4 m hohe Anlage bestehen nur im Bereich der bestehenden Ackerzufahrten von der Sachsenwaldstraße aus bzw. im Bereich der geplanten Zufahrt vom geplanten Wanderweg aus.

Vermeidung, Minderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen werden folgende Festsetzungen getroffen:

  • Erhalt eines großen Teils der vorhandenen Vegetationsstrukturen,
  • Festsetzung von Vegetationsstrukturen auf den privaten Gewerbeflächen zur Einbindung der großmaßstäblichen Gewerbebauten sowie zur Gliederung und Durchgrünung: extensive Dachbegrünung, Anpflanzen von Bäumen, Anlage von 5m breiten Grünstreifen parallel zum öffentlichen Straßenraum;
  • Festsetzung von Straßenbäumen;
  • Festsetzung von weiteren landschaftstypischen Vegetationsstrukturen innerhalb der Maßnahmenflächen M1-7 zur Einbindung der Gewerbebauten sowie zur Gliederung und Durchgrünung: Knickschutzstreifen, ruderale Säume, Extensivgrünland, Obstbaumpflanzungen, Knickneuanlage, Knicknachverdichtung mit Überhältern, Pflanzung von Überhältern und Baumreihen, Grabenentrohrung;
  • Landschaftliche Einbindung des Sondergebietes Photovoltaik durch Erhaltungsfestsetzungen für alle umgebenden Bestandsknicks.