Bebauungsplan Nr. 77 "Suput-Fläche"

Schwentinental

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 34 Tage  

Institution

Stadt Schwentinental

Planungsanlass

Mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 77 "Suput-Fläche" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte geschaffen werden. In der Nachbarschaft befinden sich bereits die Astrid-Lindgren-Schule, eine Sporthalle, eine Schwimmhalle und ein Jugendhaus. Die Nähe zu vorhandenen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bietet die Möglichkeit, eine Gesamtkonzeption für das Gebiet zu realisieren, den vorhandenen Standort sozialer Infrastruktur zu erweitern und der gestiegenen Nachfrage der Stadt Schwentinental nach Kita- bzw. Betreuungsplätze in ausreichendem Maße nachzukommen.

Es ist vorgesehen, den Bereich der geplanten Kindertagesstätte als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte festzusetzen und alle Festsetzungen zu treffen, die für die Errichtung der Neubauten, die Ordnung der Bring-, Hol- und Parkmöglichkeiten sowie die Neugestaltung der Außen- und Freianlagen erforderlich sind.

Zur Realisierung des Vorhabens besteht das Erfordernis sowohl einen Bebauungsplan aufzustellen als auch parallel die Änderung des aktuellen Flächennutzungsplans der ehemaligen Gemeinde Klausdorf durchzuführen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, der Stadt Schwentinental eine fundierte Grundlage für die Planung und den Neubau einer Kindertagesstätte einschließlich einer Standortalternativenprüfung zur Verfügung zu stellen.

Ansprechperson

Stadt Schwentinental

Frau Finkeldey: 04307/811-220
Herr Schröter: 04307/811-257

Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt
Theodor-Storm-Platz 1
24223 Schwentinental

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