3.3.3. Bodenschutz / Bodenversiegelungen
Im Rahmen der parallel erfolgenden Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Klein Pampau wurde durch das Ingenieurbüro Höppner eine Geotechnische Stellungnahme3 zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen angefertigt. Die Inhalte werden nachfolgend zusammenfassende wiedergegeben:
Zur Erkundung der Untergrundverhältnisse wurden am 27.03.2023 im Geltungsbereich insgesamt fünf Kleinrammbohrungen bis 5,0 m Tiefe nach DIN 4021 durchgeführt. Es wurden im Untersuchungsbereich unterhalb des Oberbodens überwiegend grobkörnige und schwach schluffige Sande mit teilweise eingelagerten lehmigen und schluffigen Lagen bis zur Bohrendtiefe von 5,0 m festgestellt. Durch die zum Teil in den Sanden eingelagerten lehmigen oder schluffigen Lagen, reduziert sich die vertikale Wasserdurchlässigkeit der Sande teilweise jedoch stark.
Es konnte nach dem Bohrende, nur in dem Bohrloch des Untersuchungspunktes UP 2 ein Grundwasserstand ermittelt werden. In allen anderen Bohrlöchern konnten keine Grundwasserstände ermittelt werden. Langzeitmessungen des Grundwasserspiegels im Untersuchungsbereich liegen nicht vor. Es wurde ein gut ausgepegelter Wasserstand innerhalb der korrespondierenden Sande ermittelt. Es handelt sich um oberflächennahes, freies Grundwasser. Es ist nach starken, länger anhaltenden Niederschlägen und verdunstungsarmer Jahreszeit mit höheren Grundwasserständen zu rechnen.
Die Sande unterhalb des Oberbodens und den aufgefüllten Böden können überwiegend als wasserdurchlässig angenommen werden. Die grobkörnigen bis schwach schluffigen Sande, oberhalb des Grundwassers sind zur Versickerung von Niederschlagwasser geeignet.
Im Bereich des Plangebietes kommen für die dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser Versickerungsanlagen wie Mulden, Rohrrigolen, Sickerkästen oder Versickerungsschächte in Frage. Durch die zum Teil in den Sanden eingelagerten lehmigen oder schluffigen Lagen, reduziert sich die vertikale Wasserdurchlässigkeit der Sande teilweise jedoch stark. Dies ist bei der Planung der Versickerungsanlagen zu berücksichtigen (z.B. begrenzter Bodenaustausch unterhalb der Versickerungsanlage gegen gut wasserdurchlässige Böden).