10. Kosten/Finanzwirksamkeit
Durch Aufstellung der. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 7 entstehen der Gemeinde Kosten für die Erarbeitung des Rechtsplanes sowie der zugehörigen Fachgutachten. Eine Kostenübernahme ist über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt und sichert eine Kostenneutralität gegenüber der Gemeinde.
Die Realisierung des Bebauungsplanes führt zu Herstellungs- und Unterhaltungskosten für die Erschließung. Die Herstellung erfolgt durch den Vorhabenträger.
Die Unterhaltungs- und Folgekosten für die öffentlichen Verkehrsflächen verbleiben nach Umsetzung bei der Gemeinde Klein Pampau.