4. Biotop- und Habitatausstattung
In unterschiedlichen Ortsbegehungen wurde der für die Natur und Landschaft relevante Bestand im öffentlichen Raum innerhalb des Geltungsbereichs aufgenommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine bestehende Wohnsiedlung und ist geprägt von Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung mit privaten Gärten. Ein vorhandenes Straßennetz aus überwiegend Wohnstraßen und einer Landesstraße (L222 Stemwarder Straße) durchzieht und umgibt die Wohnsiedlung.
Aufgrund der unterschiedlichen Baustruktur im Plangebiet variiert die Größe der entsiegelten Gartenflächen. Einerseits gibt es großen Grundstücken und mit einem Einzelhaus und großen Gartenfläche und andererseits gibt es kleine Grundstück mit Bebauung in zweiter und dritter Reihe, sodass die Gartenfläche entsprechend kleiner ausfällt. Viele Grundstücke beinhalten außerdem mindestens einen Baum.
In der Mitte des Plangebiets befindet sich eine 2,1 ha große Grünfläche mit Gehölz und großkronigem Baumbestand, welcher zu erhalten ist. Im Straßenraum innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich ebenfalls schützenswerter Baumbestand. Dazu gehört ein Baum im Osten der Eggerskoppel, ein Baum in der Gartenstraße (höhe Hausnummer 20) und der gesamte Straßenbaumbestand in der Tannenallee. Auf der nordwestlich des Plangebiets liegenden öffentlichen Grünfläche mit Sportplatz, ist ebenfalls ein großer Baumbestand vorhanden. Dieser liegt jedoch außerhalb des Geltungsbereichs.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Reinbek eine Baumschutzsatzung gilt.
Im nächsten Planungsschritt erfolgt die Abschätzung des Lebensraumpotenzials relevanter Artenvorkommen auf Grundlage der bereits durchgeführten Biotopkartierung (Vgl. Kap. 3.1 der Begründung) unter Berücksichtigung der vorhandenen Gehölz- und Habitatstrukturen, ausgeführt durch das Büro Bartels Umweltplanung, Hamburg. Die gutachterliche Einschätzung zum Artenschutz wird vorgenommen, um sicherzustellen, dass keine Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Artenschutz berührt werden.