5.2 Entsorgung
Auf 22 Grundstücken ist das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser dezentral auf den Grundstücken selber zur Versickerung zu bringen. Die betreffenden Grundstücke sind in der Planzeichnung als Flächen für die „Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses -Versickerung-“ gekennzeichnet.
Der mittlere höchste Grundwasserstand muss mindestens 1,0 m unterhalb der Sohle der geplanten Versickerungseinrichtungen liegen. Es wird darauf hingewiesen, dass Versickerungseinrichtungen gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 herzustellen sind.
Auf den übrigen Baugrundstücken Nr. 1, 11, 16, 16a, 18, 19, 22, 26 und 27 charakterisieren sich die Sondierungspunkte entweder mit einem Kf < 5,0 x 10-5 m/s (HAZEN) oder durch einen Grundwasserstand < 1,80 m unter Gelände sowie vorliegenden Bodenschichten, die einen Stauhorizont bilden. Hier ist eine dezentrale Versickerung nur eingeschränkt möglich und wird nicht durch den Bebauungsplan vorgeschrieben. Aufgrund des räumlichen Zusammenhangs mit nicht geeigneten Grundstücken wird für das Baugrundstück Nr. 17 auch ein Anschluss an das RRB vorgesehen.
Der Niederschlagsabfluss dieser 10 Grundstücke sowie das auf der Straßenverkehrsfläche anfallende Oberflächenwasser werden über Freigefälleleitungen gesammelt und zu dem im Bereich des Geländetiefpunktes geplanten Regenrückhaltebecken (RRB) in der nordöstlichen Ecke des Plangebietes geführt.
Von hier aus wird das Wasser mit einer gedrosselten Ablaufmenge des RRB über eine 125 m lange Ablaufleitung in Richtung Nordosten dem Vorfluter 050200 des Eider-Treene-Verbandes zugeführt. Mit dem Eigentümer der für die Ablaufleitung relevanten Grundstücke ist hierfür eine vertragliche Vereinbarung getroffen worden.
Vor dem Hintergrund des Erhalts des potenziell naturnahen Wasserhaushalts wurde im Oktober 2019 im Land Schleswig-Holstein die Richtlinie „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein“ erlassen. Hierbei sind im Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplanes die Abweichungen vom potenziell naturnahen Zustand des Wasserhaushalts zu erfassen und ggf. weitere Nachweise zu erbringen (vgl. Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein Teil 1: Mengenbewirtschaftung, Flintbek, 2019).
Die Wasserhaushaltsbilanz zeigt, dass alle Kriterien für den Fall 1: Weitgehend natürlicher Wasserhaushalt nicht eingehalten werden (s. Anlage 9.4 Wasserhaushaltsbilanz). Für den Fall 2: Deutliche Schädigung des Wasserhaushaltes sind alle Kriterien eingehalten.
Der zukünftige Zustand des Wasserhaushalts weicht in den Kategorien Abfluss, Versickerung und Verdunstung erwartungsgemäß bis zu 15 % vom potenziell naturnahen Haushalt ab, sodass nach dem Erlass eine deutliche Schädigung des naturnahen Wasserhaushalts gegeben ist.
Geeignete Versickerungsmöglichkeiten im Plangebiet wurden ausgeschöpft. Verbleibendes Niederschlagswasser wird gedrosselt an die Vorflut abgegeben. Gründächer sind im Plangebiet nicht vorgesehen. Die Gemeinde strebt vorrangig Nutzungsmöglichkeiten für solare Strahlungsenergie an.
Das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser soll über die Fläche des RRB (ohne den Anschluss an selbiges) an den vorhandenen Mischwasserkanal in der Bergstraße angeschlossen werden.
Die Abfallbeseitigung erfolgt gemäß Abfallsatzung des Kreises Dithmarschen und wird durch vom Kreis beauftragte Entsorgungsunternehmen sichergestellt. Bei der Einmündung der Planwege 1 bis 3 in den Planring sind aufgrund der mangelnden Befahrbarkeit dieser Straßen mit Müllfahrzeugen geeignet große Müllabstellflächen herzustellen.