Der zweite Teilgeltungsbereich des Plangebiets grenzt nördlich unmittelbar an einen Wald an. Südlich des zweiten Teilgeltungsbereichs ist darüber hinaus eine Erstaufforstung auf einer Fläche von rund 8 ha geplant. Zu dem südöstlich des zweiten Teilgeltungsbereichs, an der Linau-Niederung gelegenen Wald wird ein Abstand von mindestens 150 m eingehalten.
Gemäß § 24 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) beträgt der erforderliche Abstand baulicher Vorhaben zum vorhandenen Wald 30 Meter (Waldabstand). Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist sicherzustellen, dass die forstwirtschaftlichen Belange von der Planung nicht betroffen sind.
Die festzusetzenden überbaubaren Grundstücksflächen des Bebauungsplans Nr. 12 „Photovoltaikanlagen“ halten zu den Wäldern in der Gemarkung „Blasebusch“ einen Abstand von 30 m ein.
Das Plangebiet wird jeweils durch Straßen von der neu geplanten Aufforstung getrennt und der Wald als stabil und standortgerecht zu beurteilen. Außerdem wird der Abstandsbereich zum vorhandenen Knick durch die Ausgleichsagentur von größeren Bäumen freigehalten. Daher wurde forstbehördlicherseits festgestellt, dass eine Abstandsunterschreitung um 5 m auf 25 m vertretbar erscheint.
Zu der geplanten Neuaufforstung auf dem Flurstück 8/1 der Flur 2, Gemarkung Witzeeze halten die festzusetzenden überbaubaren Grundstücksflächen mit Zustimmung der Unteren Forstbehörde abweichend ein Abstand von 25 m ein.