Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2 Durchführungsvertrag

Im Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Neuberend und dem Vorhabenträger verpflichtet sich der Vorhabenträger gem. § 12 Abs. 3 BauGB auf der Grundlage eines abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan, s.o.) innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Im Durchführungsvertrag werden außerdem zusätzlich zum Bebauungsplan weitere Vereinbarungen zur Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und Einzelheiten bezüglich der Gestaltung der baulichen Anlagen getroffen.

Die wesentlichen Inhalte des Durchführungsvertrages ergeben sich aus den Planungszielen (siehe Kap. 2 dieser Begründung) sowie aus den getroffenen Festsetzungen (siehe Kap. 3.1 bis 3.10 dieser Begründung).

Der Vertrag selbst ist nicht Bestandteil der Planunterlagen und wird zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde Neuberend bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen. Änderungen des Durchführungsvertrags zwischen Gemeinde und Vorhabenträger sind auch nach Rechtskraft des Bebauungsplanes möglich. Es dürfen aber nur Änderungen vorgenommen werden, die den Festsetzungen des B-Plan nicht widersprechen (§ 12 Abs. 3a Satz 2). Insofern kann das hier beschriebene Vorhaben später noch im Rahmen des B-Plans verändert werden.

5 Flächenverteilung

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 11.685 m² mit folgender Unterteilung:

Sondergebiet 'Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien ca. 9.105 m²

Verkehrsflächen ca. 505 m²

Flächen für Maßnahmen ca. 2.075 m²

TEIL B Umweltbericht