3.8 Immissionen
Zur Ermittlung möglicher Lärmemissionen der geplanten Anlagen wurde von der AiR Ingenieurbüro GmbH eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Diese kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:
Im Zuge der Bauleitplanung wird zudem auf folgende grundsätzliche Bestimmungen verwiesen:
Entsprechend der TA Lärm ist zur Beurteilung der Schallimmissionssituation im Umfeld der geplanten Anlage die Gesamtbelastung, bestehend aus der Vorbelastung und der Zusatzbelastung, zu betrachten. Die Untersuchung der Vor- und der Gesamtbelastung kann entfallen, wenn die Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet und somit als nicht relevant anzusehen ist, siehe TA Lärm, Nr. 3.2.1 Absatz 6.
Als Zusatzbelastung werden die Betriebsgeräusche der HAWN Wärmebox (Großwärmepumpe inklusive Einhausung der Kompressoren über Schalldämmkulissen), aufgestellt in einem Container), sowie der vier im Freien stehenden Wärmepumpenverdampfer betrachtet.
Sowohl in der Tageszeit, als auch in der Nachtzeit werden die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten um mindestens 6 dB(A) unterschritten. Damit kann, gemäß TA-Lärm, eine Betrachtung der Vor- und der Gesamtbelastung entfallen.
Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen, die einem Betriebsgelände zugeordnet werden, müssen gemäß Abschnitt 7.4 der TA Lärm gesondert nach der 16. BImSchV berechnet und beurteilt werden.
Die betrieblich bedingten Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern vom Betriebsgrundstück sind zu verringern, wenn in Gebieten nach Nummer 6.1, Buchstaben c (urbane Gebiete) bis g (Kurgebiete),
- der Beurteilungspegel in der Tages- oder Nachtzeit um mindestens 3 dB(A) erhöht wird,
- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt und
- die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden.
Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt werden (kumulative Kriterien), ist die Ergreifung von organisatorischen Maßnahmen erforderlich.
Durch den geplanten Betrieb der HAWN Wärmebox und der vier Wärmepumpenverdampfer entsteht kein relevanter zusätzlicher Anlagenzielverkehr, der zu einer Erhöhung der vorhandenen Straßenverkehrsgeräusche führt.