2.1.7 Schutzgut Landschaft
Derzeitiger Zustand
Neuberend ist ein langgestrecktes Straßendorf, das sich in den letzten 260 Jahren aus einem Kolonistendorf entwickelt hat. Aufgrund der dichten Lage zur Kreisstadt Schleswig wurden in den letzten Jahren mehrere Wohngebiete errichtet.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand, der durch Einzelhäuser, einzelne gewerbliche Nutzungen, das Sportzentrum und die Paintballhalle geprägt ist. Die sich anschließenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch Knicks gegliedert.
Das Plangebiet ist durch die umgebenden Gehölzstrukturen und zum Teil durch Böschungen nicht einsehbar und weist aufgrund der extensiven Nutzung keine Bedeutung für die Erholungsnutzung auf. Es ist nicht durch Rad- oder Wanderwege erschlossen. Das nördlich angrenzende Sportzentrum besitzt dagegen eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung in der Gemeinde.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Entwicklung wird das Plangebiet der extensiven Nutzung überlassen. Der westlich gelegene Knick wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben entwickelt und gepflegt.
Auswirkungen der Planung
Die vorgesehenen PV-Anlagen führen aufgrund ihrer Größe, ihrer Uniformität, der Gestaltung und der Materialverwendung zu einer Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes. Es handelt sich um landschaftsfremde Objekte, die mit einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes einhergehen. Entscheidend für die Bewertung der Beeinträchtigung ist die Sichtbarkeit v.a. der Moduloberflächen. Der geplante Großwärmespeicher wird aufgrund seiner Höhe eine gewisse Fernwirkung erreichen.
Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes wird die Höhe der Solarmodule auf 3,50 m über der anstehenden Geländeoberfläche begrenzt. Gleiches gilt für die zulässigen Nebenanlagen, deren Höhe max. 4,00 m betragen darf. Für Masten im Zusammenhang mit Überwachungsanlagen ist eine Höhe von max. 8,00 m über dem vorhandenen Gelände zulässig. Für den Großwärmespeicher und die Rückkühlwerke ist eine Höhe von max. 20,00 m über dem vorhandenen Gelände zulässig.
Aufgrund der Nachnutzung eines Sportplatzes ist eine gewisse Vorbelastung für das Plangebiet gegeben. Eine Sichtminderung erfolgt zum einen durch das tiefer gelegene Gelände des Plangebietes. Zum anderen bestehen ein Knick und Gehölzstreifen am Rand des Plangebietes. Dadurch erfolgt eine Einbindung der künstlichen Anlagen, die dafür sorgt, dass die Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes von den nächstgelegenen Wohngebäuden aus minimiert werden. Es verlaufen keine öffentlichen Wege, von denen aus das Plangebiet für die Allgemeinheit einsehbar wäre, angrenzend an Plangebiet.
Weitere Maßnahmen zu Kompensation sind nicht erforderlich, sofern die vorhandenen Gehölzstrukturen erhalten bleiben (siehe Kap. 3.2).
Aufgrund der sichtmindernden Lage des ehemaligen Sportplatzes und den vorhandenen Gehölzstrukturen am Rand des Plangebietes sind die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild als unerheblich nachteilig einzustufen. Es erfolgt eine Berücksichtigung und Festsetzung der vorhandenen Gehölzstrukturen und des Knicks in der Planzeichnung.