Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.2 Ausgleichsfläche

Von den notwendigen 765 m² Ausgleichsfläche werden 510 m² über die Neuanlage des Knicks erbracht. Die verbleibenden 255 m² werden ebenfalls auf dem Flurstück 9/4 der Flur 1, Gemarkung Schönhagen erbracht. Es handelt sich um eine Grünlandfläche, die ca. 240 m nordöstlich der Hofanlage liegt.

Das Grünland wird durch den überplanten landwirtschaftlichen Betrieb aktuell als Mahdgrünland zur Futtergewinnung genutzt. Dementsprechend wird die Fläche von Gräsern (u.a. Knäuelgras, Wiesenfuchsschwanz, Weidelgras) dominiert. Stellenweise sind außerdem Flatter-Binse und Scharfer Hahnenfuß vorzufinden. Der weniger intensiv gemähte Randbereich der Fläche ist vorwiegend mit Brennnesseln bewachsen. Zudem kommen an der nordöstlichen Ecke des Grünlandes junge Gehölze auf.

Es ist vorgesehen, einen mind. 255 m² großen Teil des Grünlandes, der unmittelbar westlich an eine Laubwaldfläche grenzt, dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen und der Sukzession zu überlassen. Es wird sich zunächst eine Staudenflur bzw. ein Gebüsch mit standorttypischen Gehölzen als neuer Waldsaum entwickeln. Mittel- bis langfristig werden sich Gehölze etablieren, die den bereits vorhandenen Wald flächenmäßig vergrößern und sich in das bestehende Landschaftsbild einfügen. Der Landschaftsplan der Gemeinde sieht für diesen Bereich den Umbau der Gehölzflächen mit heimischen Laubgehölzen vor. Zudem sollen die derzeitigen Wasserverhältnisse gesichert werden. Eine Vergrößerung des Gehölzbestandes steht diesem Entwicklungsziel nicht entgegen.

3.3.3 Heckenpflanzung

An der östlichen und südlichen Grenze des Wohnmobilstellplatzes wird eine zweireihige Hecke mit heimischen und standortgerechten Laubgehölzen gepflanzt. Die Pflanzen werden versetzt zueinander in Abständen von ca. 0,8 m in der Reihe und 0,8 m in der Breite gepflanzt. Folgende Arten können beispielsweise für die Heckenpflanzung vorgesehen werden: Hainbuche (Carpinus betulus), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Feld-Ahorn (Acer campestre), Weiß-Dorn (Crataegus div. spec.) oder Hasel (Corylus avellana).

Die Hecke gilt explizit nicht als geschütztes Biotop gem. § 21 LNatSchG.

3.4 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)

Im Text (Teil B) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:

3.1 Die in der Planzeichnung festgesetzte ‚anzupflanzende Hecke‘ ist zweireihig anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Hierbei sind Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch, Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3-4 triebig, 60-100 cm hoch zu verwenden. Für die Bepflanzung dürfen nur heimische, bodenständige Laubgehölze verwendet werden.

3.2 Innerhalb der Maßnahmenfläche ist ein landschaftstypischer Knick herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Der Knickwall ist mit gebietseigenen, standortgerechten Gehölzen (3 Pflanzen je m, zweireihig, versetzt) zu bepflanzen. Hierbei sind Gehölze der Pflanzqualität leichte Sträucher, Höhe 70-90 cm zu verwenden. Als künftige Überhälter sind drei Bäume I. Ordnung als Hochstamm 12-14 cm Stammumfang zu pflanzen.

Alle Maßnahmen, die den Fortbestand gefährden, wie Verdichtung des Bodens, Eingriffe in den Wurzelraum und Grundwasserabsenkung, sind zu unterlassen. Pflegemaßnahmen an dem Knick sind im gesetzlichen Rahmen zulässig.

3.3 Stellplätze sind aus fugenreichem Material herzustellen (z.B. Schotterrasen, Betongrassteine, Pflaster).

Auf der Planzeichnung (Teil A) sind folgende Festsetzungen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:

  • Darstellung privater Grünflächen - Zweckbestimmungen „Reitbahn“ und „Schutzgrün“.
  • Darstellung einer Maßnahmenfläche ‚künftiger Knick‘
  • Darstellung einer anzupflanzenden Hecke.
  • Darstellung eines zu erhaltenden Baumes.