Planungsdokumente: 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 25 im Ortsteil Havighorst der Gemeinde Oststeinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden

5.2.1 Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

A) Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation

Überblick:

Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des besiedelten Ortsteils Havighorst der Gemeinde Oststeinbek. Konkret handelt es sich um das Gebiet westlich der 'Dorfstraße', nördlich der Bebauung 'Dorfstraße 20', östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und südlich der Bebauung 'Dorfstraße 24'. Insgesamt weist das Plangebiet eine Größe von ca. 10.087 m².

Der Planbereich wird von einer Grünlandfläche eingenommen. Im Nordosten und im Südwesten wird die Fläche von Knicks begrenzt. Die Knicks sind gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG geschützt. Umgeben ist der Geltungsbereich im Süden von einem landwirtschaftlichen Betrieb, im Osten verläuft die 'Dorfstraße', im Norden schließen sich nach einer kleineren landwirtschaftlichen Fläche Gewerbeflächen an. Im Norden und Nordwesten liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die Ausweisung einer 'Fläche für Gemeinbedarf' mit den Zweckbestimmungen 'Feuerwehr' und 'Öffentliche Verwaltung (hier: Bauhof)' auf der Grünlandfläche wird zu dem Verlust dieser und zu umfangreichen Flächenversiegelungen durch die zukünftigen Gebäude und die befestigten Hof-, Rangier- und Stellplatzflächen führen. Die Flächenversiegelungen stellen naturschutzrechtliche Eingriffe dar, die ermittelt und ausgeglichen werden müssen. Aufgrund der heranrückenden Bebauung wird es erforderlich, die beiden Knickabschnitte zu entwidmen. Es ist vorgesehen, den erforderlichen Ausgleich für die Eingriffe in das Schutzgut Boden der Sammelausgleichsfläche des Bebauungsplanes Nr. 30 B zuzuordnen. Der Ausgleich für die Knickentwidmung soll über ein Knick-Ökokonto erbracht werden. Die vorhandenen Knickgehölze werden erhalten.

Die Restfläche des Grünlandes kann über die Straße 'Am Steinbeker Hof' weiterhin für die landwirtschaftliche Nutzung erschlossen werden.

Sollte die Planung nicht umgesetzt werden, würde die Grünlandteilfläche weiterhin bewirtschaftet und erhalten werden. Es würde kein zusätzlicher Flächenverbrauch erfolgen, ebenso gäbe es keine weiteren Flächen-versiegelungen. Es würden keine Knickabschnitte entwidmet werden müssen.

B) Beschreibung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter

Es werden die Schutzgüter einzeln beschrieben und bewertet. Die Bewertung orientiert sich an den Bestimmungen des Runderlasses 'Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht', der im Jahr 2013 gemeinsam vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten sowie dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein herausgegeben wurde.

Boden und Relief

Bei der Betrachtung des Bodens bildet das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) die Grundlage. "… Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden." Gem. § 1 a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; "dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. …"

Es wurde sich mit Standortalternativen auseinandergesetzt. Diese sind dem Kapitel 2.1 zu entnehmen.

Der Standort des Plangebietes hat sich dabei als sehr geeignet herauskristallisiert. Er befindet sich direkt gegenüber dem jetzigen Standort und weist eine ausreichende Größe für die Einordnung einer neuen und entsprechend ausgestatteten Feuerwehr auf. Zudem steht die Fläche für die Gemeinde auch tatsächlich zur Verfügung. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde für die Überplanung dieser Fläche mit der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 entschieden.

Das Plangebiet wird von einer Grünlandfläche eingenommen.

Die Böden im Plangebiet sind als anthropogen überprägt zu bezeichnen.

Laut Umweltportal Schleswig-Holstein besitzt der Boden eine schwach feuchte Feuchtestufe mit einem geringen Bodenwasseraustausch (vgl. Abb. 3 und 4).

Abbildung 3: Bodenkundliche Feuchtestufe (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,100&layers=36d545de69f0c962db4a2d4ba0a821bf&layers_visibility=ef6dbb46b001d5779b9253d64e7d4e80&layers_opacity=3d4b3c8d658c38334ab72ff55d8d8c7a)

Eine schwach feuchte Feuchtestufe ist für Wiese und Weide geeignet, für Intensivweide und Ackernutzung jedoch nur bedingt geeignet. Die Fläche wird als Grünlandfläche genutzt.

Abbildung 4: Bodenwasseraustausch (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,105&layers=7b1ac87b4b065e97fa57faa55f48ca1c&layers_visibility=83d87bda608116f49ab571738f03d310&layers_opacity=c55bb71df7df6f0b4c739af576ca8ec5)

Der Bodenwasseraustausch ist ein Parameter für das Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe, wie zum Beispiel Nitrat. Im vorliegenden Fall liegt ein geringer Bodenwasseraustausch vor, sodass ein geringes Verlagerungsrisiko der nicht sorbierbaren Stoffe besteht.

Die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens ist als sehr hoch, die Nährstoffverfügbarkeit als mittel und die Feldkapazität ebenfalls als mittel einzustufen (Abb. 5 - 7).

Abbildung 5: Natürliche Ertragsfähigkeit (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,110&layers=1681a0ee60990f2a9c2c38c69fbd1872&layers_visibility=eb5a32cc426e90e73f69c9a5a3d02e7a&layers_opacity=b7ead42babdf9fef26b19a2012952cbb)

Abbildung 6: Nährstoffverfügbarkeit im effektiven Wurzelraum (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/ kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,97&layers=9cc2a6db84b1d4e2d3db7714eba8eef6&layers_visibility=69f36695462b025c596d6814616e7f96&layers_opacity=51805055775d9075c62c21731a49ae97)

Abbildung 7: Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,94&layers=4a57df5da9a4320e964624663c62ebe4&layers_visibility=ed327e8bc5b14c833557982e97f0be72&layers_opacity=a866a5c4e8f78bf0eda769be801c1c85)

Abbildung 8: Bodenfunktionale Gesamtleistung (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,92&layers=16bdc9fcf07db01a2da859a0e05721bf&layers_visibility=b69bdef89af5a230eb615368e43921b0&layers_opacity=3d54729605e68c01bede57af85aed202)

Die bodenfunktionale Gesamtleistung (Abb. 8) stuft das Plangebiet als hoch ein.

Die Bodengefährdung ist gem. Umweltportal Schleswig-Holstein hinsichtlich der Bodenerosionen als sehr gering bzw. nicht vorhanden einzustufen (vgl. Abb. 9 und 10). Hinsichtlich der Bodenverdichtung besteht bei Grünland- und Ackernutzung im Zeitraum Oktober bis April eine mittlere Gefährdung.

Abbildung 9: Wassererosionsgefährdung (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,110,113&layers=8165b897300d5c74d5290ff7a5c8f5cd&layers_visibility=b31ac57556b4e21e50e645e20c7251a3&layers_opacity=673d8bfb0357797cd788298946845a92)

Abbildung 10: Winderosionsgefährdung (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,110,113&layers=8936a35c3a50715e7757f2eea3380ad7&layers_visibility=1ce76920947fb5d3cfc8c43fe4809b9f&layers_opacity=439f66f303a0ab180c219feaf3598c51)

Abbildung 11: Bodenverdichtung auf Grünland im Zeitraum Oktober bis April (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,110,116&layers=a6d80ee603874afa37474e9be54bdef0&layers_visibility=47164bcdc0bcca697314b77f1acf689e&layers_opacity=17594acc85538e1e78421934b9bf1691)

Bei der Bodenverdichtung ist für Acker- und Grünlandnutzung für die Frühjahr- und Sommermonate eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit angegeben. Bei Acker- und Grünlandnutzung im Herbst/Winter ist die Gefährdung als mittel anzusehen (vgl. Abb. 11).

Der Boden hat aufgrund der Abbildungen 3 - 11 insgesamt eine allgemeine Schutzwürdigkeit und ist unempfindlich hinsichtlich Bodengefährdungen, wie z. B. Erosionen und Verdichtungen. Es liegt jedoch eine hohe bodenfunktionale Gesamtleistung vor, was eine Erhöhung des Ausgleichsverhältnisses auf 1 : 1 in diesem Bereich erforderlich macht.

Hinsichtlich der Archivfunktion des Bodens im Bereich Natur- und Kulturgeschichte liegt das Plangebiet gem. Digitaler Atlas Nord "Archäologie-Atlas" in keinem Archäologischen Interessensgebiet, ebenfalls sind keine kulturellen Denkmäler betroffen (Abb. 12).

Abbildung 12: Darstellung der archäologischen Interessensgebiete rund um das Plangebiet (Quelle: https://danord.gdi-sh.de/viewer/proxy?http://watkipw009.dpaorinp.de:6080/arcgis/rest/directories/arcgisoutput/DRUCKEN/DANord_Pro_GPServer/_ags_9342de48-8ce4-11ed-8ab6-00505697e4f4.pdf)

Im sich derzeit in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan (2017) ist das Plangebiet als artenarmes Wirtschaftsgrünland dargestellt. Ebenfalls aufgezeigt sind die Knicks im Nordosten und Südwesten der Fläche. In der Planungskarte ist die Fläche als Potential für Siedlungsflächen dargestellt.

Schutzwürdige Bodenformen sind der Tabelle 3 des 'Landschaftsprogrammes Schleswig-Holstein', herausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein im Jahre 1999, zu entnehmen. Gemäß 'Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil A Bodentyp, herausgegeben vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Geologischer Dienst - Flintbek 2016' handelt es sich im Plangebiet überwiegend um Gleyböden. Dieser Bodentyp ist in der o. g. Tabelle nicht aufgeführt, sodass es sich hier nicht um eine schutzwürdige Bodenform handelt. Laut der 'Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil B Bodenart, herausgegeben vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Geologischer Dienst - Flintbek 2016', stehen im Plangebiet Lehmsande über Lehm an. Gemäß der Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH vom 18.01.2022 wurden 16 Bohrproben rund um die geplanten Gebäude entnommen (vgl. nachfolgende Abbildung, rote Zahlen).

Abbildung 13: Lage der Bohrpunkte (Quelle: Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH,18.01.2022)

Nach der Mutterbodenüberdeckung konnten überwiegend Feinsande über Torf bei den Bohrungen 1, 3, 4, 7, 9, 13, 14, 15 und 16 festgestellt werden. Diese liegen überwiegend über Geschiebemergel und Schluffen.

Die restlichen Bohrungen weisen ähnliche Schichten auf, bei diesen ist jedoch kein Torf anzutreffen, zusätzlich jedoch Geschiebelehm (vgl. nachfolgende Abbildungen).

Abbildung 14: Schichten B1 - B 6 (Quelle: Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH,18.01.2022)

Abbildung 15: Zeichenerklärung der Schichten (Quelle: Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH,18.01.2022)

Abbildung 16: Schichten B7 - B 10 (Quelle: Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH,18.01.2022)

Abbildung 17: Schichten B11 - B 16 (Quelle: Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH,18.01.2022)

Das Plangebiet ist in topographischer Hinsicht nur leicht bewegt. Das Gelände fällt um ca. 2 m von 23 m ü. NHN im Südosten auf 21 m ü. NHN im Nordwesten.

Abbildung 18: Auszug aus der topographischen Karte (Quelle: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/ArchaeologieSH/index.html?lang=de#/)

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Die Flächen würden weiterhin als Grünlandfläche genutzt werden. Zusätzliche Flächenversiegelungen sowie ein Flächenverbrauch würden nicht stattfinden.

Bewertung

Die Böden haben eine allgemeine Schutzwürdigkeit. Außerdem haben sie eine anthropogene Überprägung. Die Böden im Plangebiet haben insgesamt eine 'allgemeine Bedeutung' für den Naturhaushalt, jedoch liegt eine hohe bodenfunktionale Gesamtleistung vor.

Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Boden durch die Planung beeinträchtigt wird.

Wasser - Grund- und Oberflächenwasser

Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Im Südwesten verläuft jedoch ein Entwässerungsgraben.

Im Plangebiet wurden die Flurabstände des Grundwassers gemäß der Baugrunduntersuchung vom 18.01.2022 bei 0,3 - 1,8 m unter GOK festgestellt. "Der Bemessungswasserstand (Oberflächenwasser) kann in Höhe der Geländeoberkante angesetzt werden. … Es muss für einen ausreichenden Abfluss des Oberflächenwassers gesorgt werden." Vgl. Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH vom 18.01.2022, S. 8. Das Grundwasser steht damit in diesem Bereich hoch an.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Die Versickerungsfähigkeit bleibt unverändert.

Bewertung

Das Plangebiet hat eine hohe Bedeutung für den Grundwasserschutz und für den Oberflächenwasserschutz. Es wird ein separater Ausgleich für das Schutzgut Wasser erforderlich.

Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Wasser durch die Planung beeinträchtigt wird.

Klima, Luft

Das Plangebiet besteht aus einer als Grünland genutzten landwirtschaftlichen Fläche. Die Bedeutung für das Lokalklima ist abhängig von der vorhandenen Vegetation und der Größe der Vegetationsflächen. Da es sich bei Grünlandflächen um Flächen mit einer geschlossenen Vegetationsdecke handelt, tragen sie zur Kaltluftentstehung bei. Im Plangebiet handelt es sich um eine größere Grünlandfläche. Die Bedeutung dieser Fläche für das Schutzgut Klima/Luft ist höher einzustufen.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Keine besonderen Auswirkungen.

Bewertung

Das Plangebiet hat insgesamt eine 'allgemeine Bedeutung' für das Lokalklima.

Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Klima/Luft durch die Planung beeinträchtigt wird.

Arten und Lebensgemeinschaften

Das Plangebiet wird von einer Grünlandfläche eingenommen. Im Nordosten und im Südwesten wird die Fläche von Knicks begrenzt. Die Knicks sind gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG geschützt. Die Knicks weisen lückige Gehölzstrukturen auf (vgl. Abb. 20 und 21). Umgeben ist das Plangebiet im Süden von einem landwirtschaftlichen Betrieb, im Osten verläuft die 'Dorfstraße', im Norden schließen sich nach einer kleineren landwirtschaftlichen Fläche Gewerbeflächen an. Im Norden und Nordwesten liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Abbildung 19: Luftbild des Geltungsbereiches (Quelle: https://www.google.de/maps/@53.5255431,10.1689147,568m/data=!3m1!1e3)

Abbildung 20: Knick im Nordosten des Plangebietes (Quelle: Büro für Bauleitplanung)

Abbildung 21: Graben mit Knickgehölzen im Südwesten des Plangebietes (Quelle: Büro für Bauleitplanung)

Weitere geschützte Biotope sind nicht vorhanden.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Die Fläche bietet weiterhin Lebensraum und Nahrungshabitat für die hier und in der Umgebung vorkommenden Tierarten.

Bewertung

Die Knicks haben aufgrund ihres naturnahen Charakters und des Schutzstatus eine 'besondere Bedeutung' für den Naturschutz.

Die Grünlandfläche hat eine 'allgemeine Bedeutung' für den Naturschutz.

Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften durch die Planung beeinträchtigt wird.

Landschaftsbild

Es handelt sich beim Plangebiet um eine unbebaute Fläche, die derzeit als Grünlandfläche genutzt wird und an vorhandene Bebauung angrenzt. Aufgrund der Knicks im Nordosten und Südwesten des Plangebietes und der angrenzenden Bebauung, ist hier bereits eine effektive Eingrünung vorhanden. Lediglich im Nordwesten schließt sich die freie Landschaft an. Hier wird eine Eingrünung erforderlich werden.

Eine Einbindung in die Landschaft wird daher zukünftig sichergestellt.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Innerhalb des Geländes verbleibt der Blick auf die Grünlandfläche. Die Grünlandfläche würde als Grünlandfläche erhalten bleiben und bewirtschaftet werden.

Bewertung

Es ist davon auszugehen, dass, wenn die festgesetzte Eingrünung neu angelegt ist, keine weiteren Eingrünungsmaßnahmen erforderlich werden.

Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Landschaftsbild durch die Planung beeinträchtigt wird.

Mensch, menschliche Gesundheit

Inwieweit die Errichtung einer Feuerwehr und die Nutzung durch den Bauhof Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung haben, wurde durch eine schalltechnische Untersuchung der TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG, erstellt am 22.06.2023, untersucht.

Gemäß Gutachten wird für den Tageszeitraum erwartet, dass der Immissionsrichtwert an den drei nächstgelegenen Immissionsorten durch den Normalbetrieb der Feuerwehr und des Bauhofes sowie Einsätze der Feuerwehr im Tageszeitraum auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung nicht überschritten wird. Genauere Details sind dem Kapitel 3.3 dieser Begründung sowie dem Gutachten selbst zu entnehmen.

Südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb. Im Jahr 2011 wurde von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eine Immissionsschutz-Stellungnahme mit Ausbreitungsrechnung zur Geruchsimmission erstellt. Die Jahresgeruchsstunden liegen im Plangebiet zwischen 15 und 25 %. In der Regel ist die belästigungsrelevante Kerngröße von 15 % der bewerteten Jahresstunden gegenüber einem Dorfgebiet und Häusern im Außenbereich einzuhalten. In Einzelfällen sind jedoch Überschreitungen der Immissionswerte zulässig, wenn z. B. eine Vorbelastung durch gewachsene bzw. ortsübliche Strukturen vorliegt.

Im Zuge der Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 fanden Vorgespräche mit dem LLUR - Technischer Umweltschutz - statt. Die 25 % Jahresgeruchsstunden seien demnach bereits der absolute Maximalwert, der auch für Arbeitnehmer auf dem Grundstück mit der Geruchsimmission nicht überschritten werden darf. Grundsätzlich sollten die Immissionswerte aber möglichst unter 20 % der Jahresstunden liegen.

Das Plangebiet ist durch seine besondere dörflich gewachsene Lage bereits vorbelastet, so dass eine Überschreitung der Immissionswerte zulässig erscheint. Die höchste Belastung liegt im Bereich des zukünftigen Bauhofes. Die Bauhofmitarbeiter halten sich aber nur temporär auf dem Bauhof auf. Vielmehr sind sie den Großteil ihrer Arbeitszeit innerhalb des Gemeindegebietes unterwegs. Die Aufenthalts- und Büroräume des Bauhofes werden auf dem Grundstück so angeordnet, dass die 20 % Jahresgeruchsstunden nicht überschritten werden.

An das Plangebiet grenzen landwirtschaftliche Flächen. Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung resultierenden Emissionen (Lärm, Staub und Gerüche) zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken können.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Die Flächen würden weiterhin als Grünlandflächen und als Siedlungsfläche genutzt werden. Mit Immissionen aus der Landwirtschaft ist zu rechnen.

Bewertung

Gemäß schalltechnischer Untersuchung ist die Planung verträglich. Mit Beeinträchtigungen durch den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb ist temporär zu rechnen.

Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Mensch durch die Planung beeinträchtigt wird.

Kultur- und sonstige Sachgüter

Laut dem Digitalen Atlas Nord befindet sich das Plangebiet weder in einem archäologischen Interessensgebiet, noch sind Kulturdenkmäler bekannt. Generell ist im Rahmen von Erdarbeiten § 15 Denkmalschutzgesetz beachtlich. Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die Übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Keine besonderen Auswirkungen.

Fläche

Im vorliegenden Fall wird eine Fläche aus der freien Landschaft in Anspruch genommen.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Es würde keine Inanspruchnahme der Grünlandteilfläche erfolgen.

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Zwischen den Schutzgütern bestehen keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Keine besonderen Auswirkungen.

C) Kurzzusammenfassung

Die Überplanung bereitet eine zusätzliche Bodenversiegelung bzw. einen damit verbundenen Landschaftsverbrauch vor. Ebenfalls werden Knicks entwidmet und deren Gehölze erhalten.

5.3 Ermittlung des Eingriffs - Anwendung der Eingriffsregelung

Beschreibung der eingriffsrelevanten Festsetzungen des Bebauungsplanes

Es ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrstandortes sowie die Nutzung eines Teils der Fläche durch den gemeindlichen Bauhof geplant. Dafür wird eine 'Fläche für Gemeinbedarf' mit den Zweckbestimmungen 'Feuerwehr' und 'Öffentliche Verwaltung (hier: Bauhof)' ausgewiesen. Die vorhandenen Knicks werden entwidmet und die Gehölze erhalten. Ebenfalls wird ein freiwachsender Gehölzstreifen zur Eingrünung des Plangebietes im Nordwesten festgesetzt. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die 'Dorfstraße'.

Schutzgut Boden

Durch die Planung werden umfangreiche Flächenversiegelungen durch den Bau der Gebäude mit ihren Nebenanlagen, Hof-, Rangier- und Stellplatzflächen vorbereitet.

1. Flächenversiegelungen - Vollversiegelung

Versiegelung auf der 'Fläche für Gemeinbedarf' mit den Zweckbestimmungen 'Feuerwehr' und 'Öffentliche Verwaltung (hier: Bauhof)'. Bei Flächenversiegelungen erfährt der betroffene Boden auch immer Abgrabungen zur Herstellung der Fundamente.

Für die 'Fläche für Gemeinbedarf' ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 auf der Gemeinbedarfsfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen (Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen, bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche) bis zu einer Grundflächenzahl von max. 0,9 überschritten werden. Flächengröße: 8.362 m² 8.362 m² x GRZ 0,9 7.526 m²
Mögliche Versiegelung7.526 m²

Die Erschließungsstraße ist bereits vorhanden und erfährt keine Änderungen.

Flächenversiegelungen insgesamt: 7.526

2. Flächenversiegelungen - Teilversiegelungen

Es ist festgesetzt, dass die Stellplätze der privaten Pkws der Feuerwehrkameraden und der Bauhofmitarbeiter wasser- und luftdurchlässig herzustellen sind.

Da auf dieser Ebene noch nicht genau gesagt werden kann, wieviel Fläche die Stellplätze letztlich einnehmen werden, werden diese als vollversiegelt berechnet und finden sich oben unter Versiegelung der 'Fläche für Gemeinbedarf' wieder.

Die oben aufgeführten Flächenversiegelungen (Vollversiegelungen) stellen naturschutzrechtliche Eingriffe dar.

Schutzgut Wasser

Grundwasser

Flächenversiegelungen können sich auf die Grundwasserneubildungsrate auswirken. Dies hängt von der Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden ab. Laut 'Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil B Bodenart, herausgegeben vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Geologischer Dienst - Flintbek 2016', stehen im Plangebiet Lehmsande über Lehm an. Lehmböden weisen keine gute Versickerungsfähigkeit auf. Zudem handelt es sich um hoch anstehendes Grundwasser. Gemäß Baugrunduntersuchung ist eine Versickerung von Regenwasser gem. ATV A 138 nicht möglich. Das Oberflächenwasser muss zentral abgeführt werden. Die Wasserhaushaltsbilanz, Fachbeitrag nach A-RW 1, erstellt als Vorababzug am 09.08.2023 von der Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH kommt zu dem Ergebnis, dass eine extreme Schädigung des Wasserhaushaltes gegenüber dem potenziell naturnahen Referenzzustand für die Kriterien "Abfluss" und "Verdunstung" festgestellt wird.

Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers wird ein zusätzlicher Ausgleich für das Schutzgut Wasser erforderlich. Der Ausgleich, der für das Schutzgut Boden erforderlich wird, wird daher um 50 % als Zuschlag für das Schutzgut Wasser erhöht.

Schutzgut Klima/Luft

Die Ausweisung einer 'Fläche für Gemeinbedarf' mit den Zweckbestimmungen 'Feuerwehr' und 'Öffentliche Verwaltung (hier: Bauhof)' und die damit verbundenen Flächenversiegelungen werden nur sehr geringe Auswirkungen auf das Lokalklima haben. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurden zudem Klimagesichtspunkte getroffen, die sich im Kapitel 5.5 wiederfinden und näher beschrieben sind.

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

Verlust von Biotopflächen

Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz

Es werden keine Flächen mit besonderer Bedeutung beseitigt

Aufgrund der heranrückenden Bebauung können die erforderlichen Abstände zu den Knicks nicht eingehalten werden. Es wird daher erforderlich, die angrenzenden Knicks zu entwidmen, aber die Gehölze zu erhalten.

Es handelt sich dabei um 82 m des Knicks im Südwesten und um 200 m des Knicks im Nordosten.

Insgesamt werden Knicks mit einer Länge von 282 m entwidmet.

Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz

  • Grünlandfläche

Die Beseitigung der oben aufgeführten Biotoptypen stellt einen naturschutzrechtlichen Eingriff dar. Im Runderlass ist geregelt, dass bei der Beseitigung von Flächen, die eine 'besondere Bedeutung' für den Naturschutz haben, ein eigenständiger Ausgleich für das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' erbracht werden muss. Werden hingegen Flächen beseitigt, die eine 'allgemeine Bedeutung' für den Naturschutz haben, reichen als Ausgleich die Ausgleichsmaßnahmen aus, die für die Schutzgüter 'Boden', 'Wasser' und 'Landschaftsbild' erbracht werden.

Beeinträchtigung von geschützten Tierarten (Artenschutz)

Auf den Artenschutz wird in Kap. 5.4 eingegangen.

Schutzgut Landschaftsbild

Es handelt sich um eine unbebaute Fläche, die derzeit als Grünlandfläche genutzt wird und an vorhandene Bebauung angrenzt. Aufgrund der Knicks im Nordosten und Südwesten des Plangebietes und der angrenzenden Bebauung, ist hier bereits eine effektive Eingrünung vorhanden. Lediglich im Nordwesten schließt sich die freie Landschaft an. Hier ist eine Eingrünung erforderlich. Eine Einbindung in die Landschaft wird daher zukünftig sichergestellt.