Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 40 der Gemeinde Oststeinbek
Begründung
2.1 Anlass der Planung
Zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Bildungs- und Verwaltungseinrichtungen sowie für soziale, kirchliche, kulturelle und gesundheitliche Zwecke sind öffentliche oder private Einrichtungen entsprechend dem jeweiligen Bedarf vorzuhalten.
In der Gemeinde gibt es insgesamt vier Kinderbetreuungseinrichtungen:
- Kita und Hort 'Meessen',
- Kita und Hort 'Gerberstraße',
- Kita 'Stormarnstraße',
- Kita 'Schulstraße'.
In diesen Einrichtungen stehen 558 Betreuungsplätze zur Verfügung. Zusammengefasst gibt es sechs Krippengruppen, 14 Elementargruppen, eine altersgemischte Gruppe und 14 Hortgruppen. Insgesamt sind 54 der 60 Krippenplätze, 243 der 273 Elementarplätze, 15 der 15 altersgemischten Gruppen sowie sämtliche der 210 Hortplätze belegt (Stand Februar 2018).
Im Ortsteil Oststeinbek befindet sich seit über 50 Jahren in der 'Gerberstraße' die 'Helmut-Landt-Grundschule'. Zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 haben 320 Kinder die Grundschule besucht. Aktuell ist die Grundschule vierzügig. Es wird davon ausgegangen, dass bedingt durch anhaltend steigende Schülerzahlen auch in den nächsten Jahren eine Vierzügigkeit bestehen bleibt. Das Angebot an weiterführenden Schulen decken die Nachbarstädte und -gemeinden ab. Dazu werden vorwiegend Schulen in Glinde, Barsbüttel und Reinbek aufgesucht.
Die Grundschule hat einen akuten Sanierungs- und Erweiterungsbedarf und stößt zunehmend an ihre räumlichen Kapazitätsgrenzen. Da eine Sanierung und ein Umbau im Bestand nur schrittweise erfolgen könnte und sich mit einem Neubau finanziell in etwa die Waage halten würde, soll die Grundschule an einem anderen Standort neu errichtet werden. Im Dezember 2015 wurde daher von der Gemeindevertretung beschlossen, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine zukunftsfähige Grundschule für die Gemeinde Oststeinbek in Form eines Neubaus geplant werden soll. Das künftige Konzept wird auf eine offene Ganztagsschule hinauslaufen, die weiterhin vierzügig betrieben werden soll. Der neue Standort der Grundschule soll sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu den vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie der Sporthalle befinden.
Zudem sollen durch eine neue Erschließungsstraße, die vom 'Willinghusener Weg' abzweigt und über den Bebauungsplan Nr. 42 planungsrechtlich vorbereitet wird, die südlichen Wohngebiete vom Kfz-Verkehr entlastet werden. Im Rahmen der Realisierung der Grundschule an dem neuen Standort ist es ebenfalls beabsichtigt, die ÖPNV-Anbindung zu verbessern. Zunächst war es vorgesehen, auf der östlichen Straßenseite im Norden des 'Barsbütteler Weges' in Höhe der geplanten Zufahrt der Grundschule eine Haltestelle einzurichten. Im Rahmen der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren aufgestellt wird, wurden vorbereitend für die Umgestaltung des Straßenraumes und die Schaffung einer Bushaltestelle mit sicherem Wartebereich und einem gefahrlosen Ein- und Aussteigen entsprechende Flächen gesichert und als 'Verkehrsfläche' mit der besonderen Zweckbestimmung 'Parken / ÖPNV' dargestellt. Mittlerweile haben sich die Planungen dahingehend geändert, dass der Bus über die zukünftige Erschließungsstraße des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 42 fahren soll (vgl. Kapitel 3.4).
Standortalternativenprüfung
Im Zuge der Überlegungen, ob die Grundschule an ihrem bestehenden Standort saniert oder an einem anderen Standort neu gebaut werden soll, wurden Sanierungs- und Neubaukosten gegenüber gestellt. Durch das Büro 'ppp architekten + stadtplaner GmbH' aus Lübeck wurden die vorhandenen Gebäude hinsichtlich Bausubstanz, Funktionalität und energetischem Zustand untersucht und bewertet. Im Ergebnis wären die Baukosten für eine Sanierung zuzügliches eines Neubaus für den Erweiterungsbedarf vergleichbar teuer wie ein Neubau. Hinzu kommt, dass bei einer Sanierung im Bestand die Gestaltung der Grundrisse deutlich eingeschränkt ist. Während der Bauphase wäre zudem mit erheblichen Einschränkungen des Schulbetriebes sowie mit Lärmbelastungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu rechnen. Unter Berücksichtigung aller Faktoren stellt sich eine Sanierung unwirtschaftlicher als ein Neubau dar. Aus diesem Grund fiel die Entscheidung, die Grundschule an einem anderen Standort neu zu bauen.
Die bestehenden Gebäude und Außenanlagen werden zum Teil weiterhin durch die neue Grundschule sowie die vorhandenen Betreuungseinrichtungen genutzt und stehen darüber hinaus als Erweiterungsflächen für die neue Grundschule und die vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung.
Durch das Büro 'ppp architekten + stadtplaner GmbH' wurden weitere Standorte, die eine unmittelbare Nähe zu der 'Walter-Ruckert-Halle' (Sporthalle) sowie den vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen aufweisen, in Betracht gezogen. Diese wurden im Hinblick auf ihre mögliche Bebaubarkeit unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße, der Entfernung zu durch die Schule genutzten öffentlichen Infrastruktur, der Parkmöglichkeiten und der Verkehrsanbindung untersucht. Insgesamt wurden vier mögliche Standorte (A, B, C und D) betrachtet.
Standortalternativen für den Neubau der Grundschule
Standortalternative A
Der Standort A wird im Norden durch die Verlängerung des 'Willinghusener Weges' und im Osten durch die Straße 'Meessen' begrenzt und wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung des Areals könnte über eine neue Erschließungsstraße südlich des 'Willinghusener Wegs' erfolgen. Das Gelände ist nicht im Eigentum der Gemeinde. Mittlerweile ist die Fläche für eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen. Es befindet sich gerade ein entsprechendes Bauleitplanverfahren in der Aufstellung (Bebauungsplan Nr. 42). Damit steht das Grundstück für den Neubau der Grundschule nicht zur Verfügung.
Standortalternative B
Der Standort B befindet sich nördlich der 'Walter-Ruckert-Halle' und dem Kindergarten 'Meessen'. Gegenwärtig wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Eine Erschließung könnte über die Straße 'Meessen' erfolgen. Bedingt durch die vorhandene Kreuzungssituation und das dreiecksförmige Grundstück weist die Fläche eine schwierige Erschließungssituation auf. Gleichzeitig handelt es sich bei der Fläche um das letzte 'Nadelöhr' für eine mögliche Entlastungsstraße im Norden des besiedelten Gemeindegebietes. Mit einer baulichen Inanspruchnahme würde diese Option vollständig blockiert. Die Fläche befindet sich nicht in gemeindlichem Eigentum.
Standortalternative C
Der Standort C befindet sich südlich der 'Walter-Ruckert-Halle' und den Tennisplätzen und nördlich der Wohnbebauung 'Smaalkoppel'. Die Fläche wird gegenwärtig von der sogenannten 'bewegten Hügellandschaft' eingenommen, die einen parkähnlichen Charakter mit Waldanteil aufweist. Das Gelände ist aufgeschüttet worden. Im Vorfeld der Standortalternativenprüfung wurden Altlasten und ein nicht tragfähiger Untergrund vermutet. Das am 27.10.2015 erstellte Baugrundgutachten mit 15 Bohrpunkten weist das Grundstück jedoch als gut bebaubar aus. Die Aufschüttungen müssen entsprechend abgetragen werden. Der gewachsene Untergrund ist fest und versickerungsfähig. Besondere Gründungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Das Ergebnis der chemischen Untersuchung weist eine Einstufung LAGA Z 1 (gering belastet, keine Maßnahmen notwendig) aus.
Die Erschließung der Fläche könnte von Norden über die Straße 'Meessen' und ggf. über eine neue Erschließungsstraße (in Verbindung mit einer gewerblichen Nutzung) südlich des 'Willinghusener Wegs' erfolgen. Gleichzeitig ist eine Erschließung über das Bestandsgelände der Grundschule und der 'Gerberstraße' denkbar. Um das Gelände zu erschließen und um eine ausreichende Grundstücksgröße zu erreichen, müssen zwei der nördlich angrenzenden Tennisplätze in die Planung einbezogen werden. Einer entsprechenden Verlegung der Tennisplätze wurde vom 'Tennisclub Oststeinbek e. V.' (TCO) zugestimmt. Die Fläche der 'bewegten Hügellandschaft' befindet sich in gemeindlichem Eigentum.
Standortalternative D
Der Standort D liegt auf dem Parkplatz der angrenzenden 'Walter-Ruckert-Halle' und befindet sich östlich der Straße 'Meessen', über die die Fläche auch erschlossen werden könnte. Die Fläche befindet sich im gemeindlichen Besitz. Der Standort ist gegenüber den anderen Alternativen deutlich kleiner. Zudem müsste die vorhandene Parkplatzanlage verlegt werden. Eine entsprechende Alternativfläche in der Nähe der Sporthalle steht allerdings nicht zur Verfügung.
Im Hinblick auf die ökologischen Kriterien sind die betrachteten vier Standorte unterschiedlich zu bewerten. Die Fläche D ist bereits anteilig versiegelt. Von einer Entwicklung der Fläche wären aber mehrere Großbäume und Knickstrukturen, die nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG geschützt sind, betroffen, so dass trotz der bereits vorhandenen Versiegelungen mit einer Entwicklung der Fläche erhebliche Eingriffe erfolgen müssten.
Bei den Flächen A und B handelt es sich um Ackerflächen, die gegenüber der Fläche C aus ökologischer Sicht zunächst weniger 'wertvoll' erscheinen. Bei der Fläche C, handelt es sich um Waldflächen. Es handelt sich um eine ca. 1 ha große, sukzessiv entwickelte, teils locker bestockte und überwiegend junge Waldfläche. Da es sich um einen sensiblen Bereich handelt, wurden bereits zu Beginn der Überlegungen Abstimmungen mit der unteren Forstbehörde getätigt. Bereits mit Schreiben vom 05.04.2017 wurde, basierend auf dem hier vorliegenden überwiegenden öffentlichen Interesse in Verbindung mit der isolierten Flächenlage in ansonsten bebauter Umgebung, eine Inaussichtstellung zur Waldumwandlung forstbehördlicherseits formuliert und abgegeben.
Gegenüber einer Entwicklung der Fläche B spricht auch, dass sich die Bebauung erheblich in die freie Landschaft hinein entwickeln würde. Zudem stellt die Fläche (wie auch die Fläche A) einen Teil eines gemeindlichen Grünzuges dar, der ebenfalls in Richtung Südwesten weitergeführt werden soll. Ein schmaler Grünzug wird auch im westlich anschließenden Bebauungsplan Nr. 42 weiterhin von Bebauung freigehalten. Durch eine Entwicklung der Fläche würde der Grünzug zerschnitten werden.
Im Zuge der Abwägung hat sich die Standortalternative C als einziger geeigneter Standort für das Vorhaben herauskristallisiert, auch wenn diese Fläche aus ökologischer Sicht zunächst mit am ungeeignetsten erscheint. Die übrigen Kriterien der Standortwahl haben dafür gesorgt, dass trotz dieser negativen Aspekte, ausschließlich dieser Standort in Betracht kommt. Es soll ein entsprechender adäquater Ersatz für die notwendige Waldumwandlung geschaffen werden. Gleichzeitig soll ein naturnaher Schulhof entwickelt werden und dafür zahlreiche Bäume erhalten bleiben. Der Standort liegt innerhalb des bestehenden Schul-Sport-Komplexes, ist zwar gegenwärtig eine Außenbereichsfläche, kann aber großräumig betrachtet als Innenentwicklung des Siedlungsgefüges angesehen werden. Er ist von nahezu allen Seiten von baulichen Strukturen umgeben. Im Hinblick auf den im § 1 Abs. 5 BauGB betonten Vorrang der Innenentwicklung ist die Gemeinde gefordert, gemäß § 1 a Abs. 2 BauGB Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung vorzunehmen und ihrer Abwägungsentscheidung zugrunde zu legen. Dem Grundsatz wurde mit der Wahl des Standortes und der vorangegangenen Standortalternativenprüfung Rechnung getragen.
Realisierungswettbewerb
Es wurde ein offener, zweiphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil im Jahr 2017/2018 ausgelobt. Ziel des Wettbewerbes war die Erlangung von qualitätsvollen Ideen und Entwürfen für den Neubau einer zukunftsfähigen vierzügigen Grundschule. Neben der besonderen Lage in der 'bewegten Hügellandschaft' waren die unterschiedlichen Anforderungen an den Freiraum (Erschließung/Aufenthaltsqualitäten) zu beachten. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten wurde zwingend vorgeschrieben. Die 'Helmut-Landt-Grundschule' plant in den nächsten Jahren noch stärker den Fokus auf den Bereich der Bewegung zu legen und eine 'Bewegte Schule - Schule mit Bewegung' zu werden, was im Rahmen der Entwürfe zu berücksichtigen war. Es wurden kostengünstige und wirtschaftliche Entwurfslösungen vorgeschrieben. Eine nachhaltige und zukunftsfähige Bauweise sowie geringe Verbrauchs-, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten sollten im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit den knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen berücksichtigt werden. Ergänzend wurde im Vorfeld ein Raumprogramm ausgearbeitet, das ebenfalls als Wettbewerbsgrundlage zur Verfügung stand.
Insgesamt wurden 58 Entwürfe eingereicht. Von diesen kamen acht Entwürfe in die zweite Phase. Am 31. Mai 2018 kürte die Jury, bestehend aus Architekten, Landschaftsplanern sowie Vertretern aus der Gemeinde, den Sieger des Realisierungswettbewerbes. Den 1. Preis des Realisierungswettbewerbes hat das Büro 'ppp architekten + stadtplaner GmbH' aus Lübeck gewonnen.
Eine Grundschule, angelehnt an den Siegerentwurf, soll unter Berücksichtigung eventueller Änderungen durch das Bauleitplanverfahren im Plangebiet umgesetzt werden.
Konzept der geplanten Grundschule
Der Entwurf stellt ein kleinteiliges gegliedertes Schulhaus mit einer räumlich ausgegliederten Mensa und Turnhalle dar. Zwischen den Gebäuden befindet sich der Schulhof. Das sog. 'Band der Bewegung' überwindet mit einer bespielbaren Terrassenanlage den vorhandenen Höhenunterschied von 4,5 m im Gelände. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Entwurfes wurde sich dazu entschieden, die Mensa an einem anderen Standort unterzubringen. Die Mensa soll als Bindeglied zwischen dem neuen Schulgelände und dem Bestandsgelände fungieren.
Ausschnitt aus dem Siegerentwurf des Realisierungswettbewerbes
Das vorliegende hochbauliche Konzept für den Grundschulneubau sieht die Zuwegung für das Gelände über einen öffentlichen Vorplatz von Norden ins Schulgebäude vor. Dies hat einerseits den Vorteil, dass die Hol- und Bringverkehre nicht länger durch die südlich an die Schule angrenzenden Wohnquartiere geführt werden und diese verkehrstechnisch und damit auch lärmtechnisch entlastet werden können. Es ist geplant, im Norden außerhalb des Geltungsbereiches eine ausreichend große Stellplatzanlage zur Verfügung zu stellen, die im Bestand im Süden des Geländes nicht möglich wäre. So werden Anreize geschaffen, damit der Pkw-Verkehr die Schule zukünftig tatsächlich von Norden anfährt. Dies wird durch eine neue Erschließungsstraße, die vom 'Willinghusener Weg' abzweigt und mit einem Kreisverkehr an die Straße 'Meessen' anbindet, unterstützt. Künftig muss dann die schmale jetzige nördliche Erschließungsstraße ('Meessen') nicht mehr passiert werden und hiermit verbundene Konfliktpotenziale werden entschärft. Zudem reduziert sich die Länge der Strecke.
Andererseits ist es durch die Realisierung der Gebäude im Norden und die Orientierung des Schulhofes nach Süden möglich, einen campusähnlichen Freiraum zwischen dem Neubau und den Bestandsgebäuden auszubilden, der den Erdwall als begrünte Grenze einbindet und die Standorte zusammenführt. Durch die freiraumplanerische Gestaltung können neben dem zentralen 'Band der Bewegung' (gemäß dem Leitbild der bewegten Schule) weitere vielfältige kleinere Freiräume für bspw. Gärten oder Spielflächen geschaffen werden. Durch die Abwendung des Schulhofes von der Erschließung und dem öffentlichen Raum ist zudem die Schaffung eines sicheren Raumes für die Kinder möglich. Der Freiraum ist nach innen gewandt, überwiegend geschützt und nicht einsehbar, so dass durch diese Anordnung der Gebäude dem erhöhten Sicherheitsbedarf einer Grundschule entsprochen wird. Wenn der Schulhof im Norden angeordnet wäre, müsste jeder Besucher zunächst den Hof mit den spielenden Kindern queren, bevor er das Schulgebäude betreten kann. Dies führt unweigerlich zu einer Öffnung des schützenswerten Raumes und widerspricht dem Schutzziel einer Grundschule. Im Rahmen des zweistufigen Wettbewerbes haben alle acht Entwürfe der zweiten Phase einen Schulhof in Richtung Süden vorgesehen, so dass dies als bestmögliche Anordnung angesehen werden kann.
Der Bereich zwischen dem neuen Schulgelände und dem Hort soll als großer gemeinsamer Spiel und Aufenthaltsbereich fungieren, der sich durch die Lage des Schulhofes im Süden als ein zusammenhängender Freiraum darstellt. Mit einer anderen Anordnung würde die direkte Verbindung zum Hort und zum Bestandsgelände im Osten abgeschnitten werden. Gleichzeitig befindet sich im Süden ein großer Anteil an erhaltenswerter Gehölzstruktur, die auf dem Schulhof anteilig erhalten bleiben kann und gleichzeitig für Beschattung und eine naturnahe Schulhofgestaltung sorgt.
Das Freiraumkonzept sieht die Gestaltung eines naturnahen, baumbestanden Schulhofes vor, der neben zentralen Platzflächen die Topografie des Geländes sowie den Baumbestand mit einbindet und somit einen vielfältig nutzbaren Pausenhof ausbildet. Um eine gute Besonnung des Schulhofes sowie der sich zum Hof hin öffnenden Schulräume zu ermöglichen und den begrünten Wall sowohl als Gestaltungselement als auch als natürliche Barriere zwischen Hof und Bestandsbebauung in die Freiraumgestaltung einbinden zu können, sind die Gebäude im vorliegenden Entwurf im Norden des Grundstücks angeordnet. Würden die Neubauten im Süden des Grundstücks errichtet werden, wäre der Wall als Gestaltungselement des Freiraums nicht wahrnehmbar und die Ausrichtung der Räume nach Norden hätte zudem erhebliche negative Auswirkungen auf die Besonnung und Belichtung der Unterrichtsräume der Schule. Aufgrund der geplanten und benötigten Gebäudehöhe und des Höhenunterschieds des Geländes würden südlich angeordnete Gebäude die vorhandene Wohnbebauung deutlich überragen und als Fremdkörper in der Landschaft wahrgenommen werden, die sich nicht in die Umgebung einfügen und ein negatives äußeres Erscheinungsbild hervorrufen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Ausrichtung des Schulhofes nach Süden die sinnvollste und geeignetste Variante der Gebäudeanordnung darstellt.
2.2 Ziele der Planung
Das Plangebiet soll zukünftig überwiegend als 'Fläche für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Grundschule, Kinderbetreuung und andere soziale Infrastruktur' ausgewiesen werden, um den Bau und Betrieb der Gemeinbedarfseinrichtung zu ermöglichen. Aufgrund der durchgeführten Bedarfsermittlung stehen für das Plangebiet die Errichtung einer Grundschule sowie die planerische Absicherung der Kinderbetreuungseinrichtungen im Vordergrund. Im Interesse einer gewissen Flexibilität ist die Zweckbestimmung 'andere soziale Infrastruktur' als zulässige Nutzung mit aufgenommen worden. Konkret geht es um Überlegungen, zu den Tageszeiten, in denen die Grundschule nicht oder nur eingeschränkt genutzt wird, auch anderen Nutzungen Raum zu bieten. Diese maßvolle Öffnung soll aber auf 'soziale Infrastruktur' begrenzt und damit hinreichend bestimmbar sein. Denkbar wäre die Nutzung der Räume z. B. durch die Volkshochschule oder - bei Doppelbelegung des vorhandenen Sitzungssaales - das Abhalten von gemeindlichen Gremiensitzungen.
Ziel ist die Realisierung einer 4-zügigen offenen Ganztagsschule (OGS) mit einem großzügigen Raumangebot. Das Schulangebot soll durch eine multifunktional nutzbare Aula sowie ein Versorgungszentrum, bestehend aus Mensa, Frischküche sowie Lehrküche, ergänzt werden. Zusätzlich sind Freizeit- und Rückzugsräume vorgesehen. Angestrebt wird eine Anerkennung als Bewegungsschule. So sollen entsprechende Bewegungsräume vorgehalten werden.
Die bestehenden Gebäude des Hortes und der Kita 'Gerberstraße' sollen ebenso wie die vorhandene Turnhalle erhalten bleiben. Ob die übrigen Gebäude abgerissen werden und einem Neubau weichen müssen oder als Freifläche genutzt werden, ist noch offen.
Aus gemeindlicher Sicht lassen sich die Ziele der Planung wie folgt zusammenfassen:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Grundschule und weiteren sozialen Infrastrukturangeboten;
- bestmögliche Integration der Schulanlage in die baulichen und im Gelände vorhandenen Gegebenheiten;
- planungsrechtliche Absicherung der Turnhalle sowie der Kita und des Hortes 'Gerberstraße';
langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;
- Erhalt von prägenden Gehölzstrukturen.