2.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
Die Vermeidung von Emissionen wird im Bereich des Plangebietes u.a. durch die Einhaltung der Energieeinsparverordnung nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet. Bezüglich der Lärmimmissionen ist ein Schallgutachten erstellt und berücksichtigt worden. Weitere Emissionen sind nicht zu erwarten.
Die Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers wird in einem vorhandenen Schmutzwasserkanal abgeleitet und in der zentralen Kläranlage Kappeln entsorgt. Die Müllentsorgung erfolgt durch die Abfallentsorgung des Kreises Schleswig-Flensburg. Es wird auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg verwiesen.