Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15 "für den Bereich westlich des Lehmberger Weges und nördlich des Soldatenredders" Gemeinde Brekendorf

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I

Der Landschaftsrahmenplan (2020) für den Planungsraum I enthält für das Plangebiet in der Karte 1 keine besonderen Darstellungen.

Die Karte 2 stellt das Plangebiet als Gebiet mit besonderer Erholungseignung dar, welches im Osten an das Landschaftsschutzgebiet anschließt. In Karte 3 sind Rohstoffvorkommen von Sand und Kies westlich des Plangebiets dargestellt.

1.4.5 Landschaftsplanung

In der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Brekendorf (2014) sind für das Plangebiet keine Darstellungen vermerkt. Westlich angrenzend befindet sich ein archäologisches Interessensgebiet. Östlich befindet sich in einem Abstand von ca. 120 m das Landschaftsschutzgebiet „Wittensee, Hüttener- und Duvenstedter Berge“. Der Landschaftsplan aus dem Jahr 1998 stellt den Alten Bahndamm als wassergebundenen Weg, der erhalten werden soll, dar. Westlich des alten Bahndammes ist ein Knick mit angrenzender innerörtlichen Grünfläche dargestellt.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

• Das Plangebiet befindet sich innerhalb des großflächigen Naturparks „Hüttener Berge“

• Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.

• geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 LNatSchG sind nicht vorhanden.

• Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet ist das knapp 700 m östlich gelegene FFH-Gebiet 1624-391 „Wälder der Hüttener Berge“.