2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Derzeitiger Zustand
Innerhalb des Plangebietes oder dessen näheren Umgebung sind in den Denkmallisten des Kreises Rendsburg-Eckernförde keine Kulturdenkmale und keine unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmäler aufgeführt. Das Plangebiet liegt außerhalb archäologischer Interessengebiete.
Der Knick gilt als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft. Er ist als Biotop gem. § 21 LNatSchG geschützt und bei Eingriffen entsprechend auszugleichen.
Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes und sonstiger Sachgüter zu erwarten.
Auswirkungen der Planung
Gemäß Stellungnahme des zuständigen Archäologischen Landesamtes (ALSH) vom 07.01.2025 können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale durch die Umsetzung der vorliegenden Planung festgestellt werden. Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 DSchG (Mitteilungspflicht bei Funden) berücksichtigt.
Die Knickrodung im Plangebiet wird ausgeglichen.
Von den Planungen sind keine Kulturgüter betroffen. Sonstige Sachgüter werden in der Planung berücksichtigt, sodass von unerheblich nachteiligen Auswirkungen durch das Vorhaben auszugehen ist.