Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Im Zuge des Planverfahrens wurden Gutachten für die erforderliche Schornsteinhöhe und Lärmimmissionen erstellt. Die Hinweise zum Immissionsschutz wurden im B-Plan im Text (Teil B) aufgeführt. Darüber hinaus ergeben sich keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Zum Schutz potenziell vorkommender Brutvögel sind Knickrodungsarbeiten nur in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar zulässig.
Hinweis zum Artenschutz:
Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sollten im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke installiert werden, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
Eine Inanspruchnahme von Fläche wird durch die Festsetzung der maximal überbaubaren Grundfläche beschränkt. Die Grundfläche wurde an den Anforderungen des Vorhabens festgelegt. Gleichzeitig verbleibt ein ausreichender Spielraum, um die angestrebte Nutzung optimal auf dem Grundstück anzuordnen und zukünftige, für den Betriebsablauf notwendige bauliche Maßnahmen sinnvoll auf dem Grundstück unterzubringen. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
Die für die Anlage vorgesehenen Flächen werden derzeit als Lagerfläche und Pferdeweide genutzt. Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen wird über eine Ausgleichsfläche außerhalb des Plangebietes erbracht.
Schutzgut Wasser
Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Klima/Luft
Die angestrebte Nutzung trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaft
Zum Schutz des Landschaftsbildes werden maximale Höhen für das BHKW und den Pufferspeicher festgesetzt. Eine übermäßige Fernwirkung der Baukörper soll damit verhindert werden.
Als strukturelle Abgrenzung und zur Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist als Eingrünungsmaßnahme im nördlichen Plangebiet auf einer Länge von ca. 50 m ein Wall aufzuschütten und knickähnlich zu bepflanzen. Aufgrund der notwendigen Pflegemaßnahmen zum Schutz des Pufferspeichers soll es sich hierbei explizit nicht um einen gesetzlich geschützten Knick handeln.
Der Erdwall wird mit einer Höhe von ca. 1,3 m und einer Fußbreite von ca. 3,0 m aufgesetzt. Auf der Wallkrone wird eine Pflanzmulde hergerichtet. Für die Bepflanzung werden heimische, standortgerechte Sträucher (2 x verpflanzte Sträucher, 3-4 Triebe, 70-90 cm) verwendet. Es werden 3 Pflanzen pro m² in zwei Reihen mit Abstand von ca. 0,8 m untereinander und in Gruppen gleichartiger Gehölze (mit ca. 3-5 Einzelpflanzen) gepflanzt. Bei der nachfolgenden Aufzählung handelt es sich um eine Auswahlliste:
- Frühe Traubenkirsche (Prunus padus)
- Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
- Haselnuss (Corylus avellana)
- Hunds-Rose (Rosa canina)
- Ohr-Weide (Salix aurita)
- Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
- Sal-Weide (Salix caprea)
- Schlehe (Prunus spinosa)
- Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
- Weiß-Dorn (Crataegus monogyna)
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.