Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 „Blockheizkraftwerk“ für den Bereich „nordöstlich der Gettorfer Straße, östlich der Dorfstraße und südlich der Straße Schoolmoor“ Gemeinde Holtsee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4.2 Knickausgleich

Für die Rodung des Knickabschnittes im Plangebiet mit einer Länge von ca. 30 m müssen 60 m Knickausgleich erbracht werden. Da innerhalb des Plangebietes keine geeignete Fläche zur Verfügung steht, erfolgt der Knickausgleich über ein Ökokonten-Knick. Das Ökokonten-Knick befindet sich im Naturraum Hügelland und im Amtsbereich Schlei-Ostsee. Der Vorhabenträger hat über entsprechende Verträge die notwendigen 60 Ökopunkte-Knick erworben.

4 Planungsalternativen

4.1 Standortalternativen

Für die Überplanung des Bebauungsplanes Nr. 16 hat die Gemeinde im Rahmen der parallel aufgestellten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Standortalternativenprüfung erstellt. Diese kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Aus der vorhergehenden Flächenbetrachtung ergibt sich, dass es zur beabsichtigten Planfläche im Osten der Ortslage (Fläche A4) nur eine vertretbare Alternative gibt, um dem mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgten vorrangigen Ziel der Gemeinde Holtsee zu entsprechen, die Rahmenbedingungen für die Errichtung des für den Ausbau des Fernwärmenetzes erforderlichen BHKWs zu schaffen.

Die Fläche A3 wäre aufgrund ihrer Lage direkt an der Leitung sogar besser geeignet, sofern sie verkehrlich erschlossen werden könnte.

Die geplante Bebauung im Bereich der Fläche A4 wird sich aufgrund der vorhandenen hohen und gewerblich genutzten Gebäude im gesamten Umfeld am besten in das Orts- und Landschaftsbild einfügen.

Aus diesen Gründen bieten sich im Süden / Südosten der Ortslage nur die Flächen A3 oder A4 für den Bau des BHKWs an.

Da die Haupt-Abnehmer der Fernwärme in den nördlichen Wohngebieten Holtsees liegen, hat sich der Vorhabenträger zur Überplanung der Fläche A4 entschieden. Diese Fläche steht aktuell zudem für eine Bebauung zur Verfügung.

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